Muss ich einen Beratungsschein für meine Tochter (17) beantragen?

3 Antworten

1. ob ich dazu verpflichtet bin diesen Antrag zu stellen

Nein, natürlich nicht. Beratungshilfe ist eine Form der Sozialhilfeleistung für Rechtsdienstleistungen. Dir steht es frei, diese in Anspruch zu nehmen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

2. wenn ich den Antrag stelle und er wird abgelehnt bin ich dann Automatisch verpflichtet den Anwalt zu zahlen?

Nur wenn du ihn beauftragst oder davor - unabhängig von der Gewährung der Beratungshilfe - beauftragt hast.

ripley340 
Fragesteller
 15.02.2016, 20:33

Meine Tochter hat die Anwältin beauftragt und ist ja noch Minderjährig. Dann muss ich doch dafür aufkommen, oder?

Können Sie mir sagen ob/was es noch für Möglichkeiten gibt den Unterhalt durchzusetzen? (der Vater ist leider untergetaucht) 

Ronox  15.02.2016, 20:45
@ripley340

Meine Tochter hat die Anwältin beauftragt und ist ja noch Minderjährig. Dann muss ich doch dafür aufkommen, oder?

Ohne Ihre Zustimmung ist der mit der Anwältin geschlossene Vertrag schwebend unwirksam. Also können daraus auch keine Vergütungsansprüche entstehen. Aber das weiss die Anwältin auch, deswegen wollte sie das Ganze wohl über die Beratungshilfe abwickeln.

Können Sie mir sagen ob/was es noch für Möglichkeiten gibt den Unterhalt durchzusetzen? (der Vater ist leider untergetaucht)

Das kommt darauf an, ob bereits ein Unterhaltstitel vorhanden ist. Meist ist das der Fall, aber das kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wenn dieser Titel nicht vorläge, müsste man zuerst einen erwirken um dann anschließend die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Wenn der Vater aber ohnehin untergetaucht ist, gestaltet sich das schwierig. Da er sich aber dadurch eventuell wegen der Verletzung seiner Unterhaltspflicht strafbar gemacht hat, würde ich es über die strafrechtliche Schiene probieren.

Solange die Tochter noch nicht volljährig ist, muss ihr "betreuender Elternteil" den Unterhalt vom "barunterhaltspflichtigen Elternteil" einfordern und für den Lebensunterhalt der Tochter einsetzen.

Sie selbst hat als Minderjährige keinen Anspruch auf den Barunterhalt.

Wenn die Tochter mit deinem Einverständnis beim Freund lebt und ihr euch darauf geeinigt hat, dass der Unterhalt vom Vater direkt an sie gezahlt wird, bist du also trotzdem weiterhin dafür verantwortlich, diesen Unterhalt vom Vater einzufordern und der Tochter zur Verfügung zu stellen.

Wenn es einen Titel über den Unterhalt gibt, musst du als Sorgeberechtigte den Betrag daraus also entsprechend einfordern, pfänden lassen....

Gibt es eine "Beistandschaft" für die Tochter, über die der Titel ausgestellt wurde, wende dich an diese...

Ist gut möglich, dass du keinen Beratungsschein kriegst, weil ihr ein zu hohes Einkommen habt, dein Mann und du. Den kann man aber auch auf dem Gericht beantragen, vor dem Anwaltsbesuch, dann weisst du vorher Bescheid. Ansonsten muss der Anwalt erst mal bezahlt werden. Der Vater müßte es zwar erstatten, aber wenn nichts zu holen ist (arbeitslos), dann ist nichts zu holen.

Die andere Möglichkeit ist, eine Beistandschaft beim Jugendamt zu errichten, das sich darum kümmert.

Sobald deine Tochter 18 wird, kann sie selbst einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen, der Unterhalt wird dann von beiden Elternteilen gefordert.