Muss ich ein geldgeschenk meiner Oma zurückzahlen?

10 Antworten

Nein, eigentlich musst Du es nicht zurückzahlen.

Die Mehrkosten für das Heim trägt das Sozialamt, allerdings wird geprüft, ob Du unterhalb der Freigrenze bist, ansonsten müssen alle Kinder mitzahlen bei den Mehrkosten für das Heim.

Kann Dich aber insofern beruhigen, die Freigrenze liegt recht hoch (weiss nicht genau die Grenze, aber über 3.000,-) und Immobilien zählen nicht als Vermögen in diesem speziellen Fall.

bei der Berechnung werden auch Hypothekenabzahlungen mit angerechnet, sodass die Freigrenze also nicht Dein Verdienst ist. Auch andere "Werbungskosten" fliessen bei der Berechnung mit rein.


martinzuhause  11.07.2017, 20:01

der fragesteller ist aber kein knd sondern enkel. da kann die schenkung schon gültig sein

Verarmt ein Schenker,

so kann er selber - oder an seiner Stelle der Sozialhilfeträger - eine

Schenkung zurückfordern. Kann der Schenker zum Beispiel Kosten eines

Heimaufenthaltes aus eigenen Mitteln nicht tragen, wird im Zweifel der

Sozialhilfeträger den Rückforderungsanspruch geltend machen. Liegt die

Schenkung bereits zehn Jahre oder länger zurück, ist die Rückforderung

ausgeschlossen. – Quelle: http://www.mz-web.de/1456310 ©2017

Hallo,

Grundsätzlich nein, das Geld gilt rechtlich als eine Schenkung an dich. Sofern das Geld auch für dich bestimmt war, musst du es nicht zurückzahlen.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Wenn der Schenker plötzlich unter Armut leidet, kann er das Geld durchaus zurückverlangen. Wohlgemerkt der Schenker und niemand anderes. Das heißt, deine Mutter kann dies nicht verlangen.

VG

kommt drauf an ob sie es überwiesen oder bar gegeben hat. bar kann keienr nachweisen wo es ist.

ansonsten wäre es da vllt sich vernünftig zu informieren wie die schenkung denn angerechnet wird. du bist deiner oma nicht zum unterhalt verpflchtet wenn sie ins heim kommt. da kann es dann schon sein das die schenkung bleibt

Wenn kein Geld da ist um das Heim zu bezahlen besteht die Rechtsmöglichkeit die Schenkung rückgängig zu machen.

Ob deine Großmutter über hinreichende Einkünfte/Vermögen verfügt können wir nicht entscheiden.