Muss ich die Krankenhausrechnung meiner verstorbenen Mutter bezahlen?

12 Antworten

Zunächst mal herzliches Beileid. Wenn sie krankenversichert war zahlt die Kasse die Krankenhausrechnung bis auf Zuzahlung, TV, Telefon ...

Diese Beträge müssten von den Erben geahlt werden. Falls das Erbe ausgeschlagen wurde (und das geht nur entweder ganz oder gar nicht)dann trägt die Gemeinde oder Stadt die Kosten.

wenn du gerbt haben solltest dann mit allen Guthaben und Rechnungen

Hallo lti1971,

erstmals mein Beileid.

und was macht die Krankenkasse? Hatte sie denn keine? Wenn sie Privat versichert war, mußt Du die Rechnung bei der Kasse einreichen.

Du hast 6 Wochen Zeit, das Erbe annzunehmen oder auszuschlagen...

Erkundige Dich genau über den Nachlaß (Amtsgericht), schau mal in den Papieren zu Hause, falls Du im Besitz der Wohnungsschlüssel bist, oder hat jemand anderes Zugang zu ihrer Wohnung?

Gruß. Emmy

Zum Teil schon, wenn Du Erbe bist.

Diese etwas zynische Konstruktion ist mir durch den Tod meiner Mutter, die nach einem Unfall vor 5 Jahren einem KH noch verstarb bekannt.

Die Krankenkasse zahlt bis zum Eintritt des Todes, danach wird ein Mensch aber nicht unmittelbar vom Bestatter abgeholt, sondern verbleibt noch "aufbewahrt" im KH, ein schönerer Ausdruck fällt mir leider nicht ein, die Kosten für diese Aufbewahrung sind dann tatsächlich von den Erben zu tragen !

Als Erbe erbst Du auch die Schulden. Nur wenn Du die Erbschaft ausschlägst brauchst Du nicht zu zahlen. Dann bekommst Du aber auch nichts vom Eigentum Deiner Mutter. Sind weitere Erben vorhanden (z. B. Geschwister, Ehepartner) werden die Schulden entsprechend geteilt.