Muß ich den Architekten bezahlen?

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Ja, ich weiß... immer eine heikle Sache und auch die Rechtslage ist da ungewiss. Wie lange ist es noch Aquisition und wo fängt der Vertrag an... Ich möchte mal so meinen: Da du dich nur an eine Baufirma gewandt hast, hast du mit dem Architekten (der ja wohl von der Baufirma beauftragt wurde) nix direkt zu tun. Er ist Erfüllungsgehilfe der Baufirma. Wenn die Baufirma keine Maße ohne den Architekten anfertigen kann um dir ein Angebot zu machen, dann ist das deren Sache und geht mit denen heim. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Architekt oder die Baufirma gesagt haben: "Wir müssen zuerst Bestandspläne anfertigen." Wenn du dann sagst "Ja, ok, machen Sie mal" dann sieht es für mein Rechtsempfinden anders aus, dann hättest du ggf. einen Auftrag erteilt.

14.000,00 €??? Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus? Falls du nicht Auftrag erteilt hast, so wie ich es beschrieben habe, dann weise die Rechnung zunächst mal zurück. Falls doch, dann lasse dir eine prüfbare Rechnung zusenden.

pharao1961  24.07.2012, 08:27

Danke!

An einen Kostenvoranschlag ist die Baufirma dann aber auch gebunden. Deshalb muss vorher ziemlich genau geplant werden, was für Arbeiten zu machen sind. Der Architekt wird sich mit Dir mehrfach unterhalten haben, um deine Wünsche zu erfahren. Im Kostenvoranschlag wird nicht nur eine Endsumme genannt, sondern die Leistungen im einzelnen benannt. Und das macht Arbeit. Aufmaß des Altbaus, ermitteln der Geschosshöhen, der Bauweise, der Fenster und Türen, der bruttoflächen usw. Ohne Vertrag nennt man das konkludentes Verhalten deinerseits. Das bedeutet es kommt einer Vertragsbeziehung gleich. Die Rechnung des Architekten muss nach HOAI Mindestsatz ausgelegt sein. Warum hast du nicht um eine einmalige Beratung ersucht um eine Kostenschätzung zu erhalten?

Es ist höchstwahrscheinlich so, dass ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, weil Du den Arbeiten des Architekten nicht widersprochen hast. Die Richter werden prüfen, ob Du hättest erkennen müssen, dass der Architekt mit Deiner stillschweigenden Duldung Arbeitsaufwand erbringt.

Beispiel: Du kannst nicht eine Firma um einen Kostenvoranschlag für Gartenarbeit bitten und dann fröhlich zuschauen, wenn die Firma gleich die Arbeiten ausführt! Sowas nennt man auch ungerechtfertigte Bereicherung.

Hier wird jedes Gericht ein schuldhaftes Verhalten Deinerseits bestätigen.

Etwas anderes ist die Höhe der Rechnung. Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung nach HOAI und kannst natürlich mit dem Architekten über Minderungen verhandeln.

tja, da fragt man vorher ob der Kostenvoranschlag kostet oder nicht. Allerdings sind 14.000 schon ein Wort und ein bisschen überzogen. Die Firma oder der Architekt hätte dich darauf aufmerksam machen müssen, dass die Arbeiten kostenpflichtig sind. Man kann nicht voraussetzen, dass ein Laie mit derart hohen Kosten rechnen muss.

Du solltest der Baufirma das schriftlich mitteilen.

Wenn der Architekt Pläne gemacht hat, hat er diese nach euren Wünschen gefertigt oder einfach so nach seinem Gutdünken?

Danke für die vielen Antworten. Ich habe heute mit dem Chef der Baufirma geredet und er hat mir versichert die Architektenkosten zu übernehmen da er ja den Architekten beauftragt hat. Später werden die Kosten dann zu den Baukosten addiert. Zu den 14000€ bleibt zu sagen dass ich in Luxemburg wohne und der Preis eines normalen Hauses sich auf durchschnittlich 600000€ beläuft. Ich denke die 14000€ sind ok.

Danke für die vielen sehr informativen Antworten.