Muss ich dem Vermieter Türe öffnen, darf ich Klingel abstellen?

10 Antworten

Ein Vermieter hat das recht Deine Wohnung bei wichtigen gründen zu betreten, oder in angemessenen Abständen zur Kontrolle. Er muss das aber rechtzeitig ankündigen wenn kein Notfall vorliegt. Die genauen Paragraphen kenne ich nicht, kannst Du aber sicher ergoogeln. Darüber hinaus MUSST Du für niemanden erreichbar sein, und Du musst auch die Tür nicht öffnen.

A) Nein, das musst Du nicht.

B) Ja, das darfst Du.

Selbstverständlich darfst du die Klingel abstellen. Du musst auch niemanden in deine Wohnung lassen den du nicht reinlassen willst. Du bist Besitzer.

Wenn es Wichtiges gibt, darf der Vermieter nach vorheriger Anmeldung und deiner Terminbestätigung Zutritt erwarten. Aber nicht aller Furz lang wegen Kleinkram und vorgeschobenen Gründen. Das grenzte dann wohl schon al Belästigung / Mobbing.

Macht er nicht, weil sich mal rausgestellt hat, er ruft immer anonym an und anonyme Anrufe sind bei mir in der Telefonanlage geblockt. Sie haben noch eine alten analogen Anschluss. Hab ihnen erklärt: ein Anruf bei der Telekom, Rufnummernübermittelung freischalten, kostet nichts, fertig.

Würde ich auch nicht wollen, ich lass mir doch von meinem Mieter nicht sagen, wie ich meinen Telefonanschluss schalten soll. Wenn er nicht rangeht, ist das nicht mein Problem, wenn er das nächste Mal nicht zeitnah erfährt, dass das Wasser oder der Strom abgestellt werden muss. Dann muss er sich aber auch nicht beklagen.

Ignorieren. Es gibt genügend Wege zum Kommunizieren. Und wenn es ein Aushang oder der Zettel im Briefkasten ist. Und rede mal mit dem Verwalter und/oder Eigentümer. Ist ja krankhaft so etwas.