Muss ich bei Wohngeld-Weiterbewilligung jedes Jahr den Vermieter das Formular „Angaben des Vermieters“ ausfüllen lassen?

3 Antworten

Nein, einmal reicht. Du musst aber immer deine aktuelle Miete nachweisen. Also letzte Mietänderung/ Betriebskostenabrechnung in Kopie + Kontoauszug über die Zahlung.

Zur Erstellung des Formulars ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. wenn man sich rechtzeitig darum bemüht, dürfte das also kein Problem sein.

Nur wenn sich was geändert hat.