Muss ich bei angeordneten Minusstunden (Zeitarbeitsfirma) diese nacharbeiten bzw. von vorgeholten Stunden abgelten?

4 Antworten

Muss ich diese Zeit nacharbeiten?

Nein!

Nein, Du musst für diese Zeit keinen Tag Urlaub nehmen oder sie auf eventuelle Überstundenguthaben anrechnen lassen!

Wenn der Entleihbetrieb (Kundenbetrieb) keine Arbeit mehr für Dich hat und der Verleihbetrieb (die Zeitarbeitsfirma als Dein Arbeitgeber) keinen andere Einsatzmöglichkeit, dass musst Du für diese Zeit der Nichtbeschäftigung keine Urlaubstage nehmen.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass Dein Arbeitnehmer darüber informiert ist, dass der Kundenbetrieb Dich nicht mehr beschäftigt.

Diese Zeit der Nichtbeschäftigung ist das Risiko des Zeitarbeitgebers, wenn er dann keine Einsatzmöglichkeit hat. Da sagen auch die eventuell anzuwendenden beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ und BAP/BZA) nichts anderes.

floppydisk  09.01.2019, 18:05

Und auch hier noch einmal:

Laut Tarifverträgen darf der Arbeitgeber bis zu zwei Tage im Monat Freizeitausgleich via Überstunden anordnen, wenn der Mitarbeiter dadurch kein negatives Konto bekommt. Das ihm zwei Tage Stunden angezogen werden, ist also ziemlich gewiss, wenn der Arbeitgeber igz oder bap gebunden ist.

Familiengerd  09.01.2019, 18:22
@floppydisk

Okay, diese Regelung gibt es im Tarifvertrag iGZ (habe ich leider glatt überlesen), aber nicht im Tarifvertrag BAP/BZA.

Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber nach dieser Bestimmung 2 Urlaubstage anrechnen oder den Arbeitnehmer zur Nacharbeit verpflichtet darf! Er darf nur über entsprechend viele Guthabenstunden aus dem Arbeitszeitkonto verfügen - sofern der Tarifvertrag iGZ anzuwenden oder eine entsprechende einzelvertragliche Regelung getroffen wurde!

Ohne diese Voraussetzungen - entweder Anwendung des Tarifvertrags iGZ oder einzelvertragliche Regelung - darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall weder über Zeitguthaben geschweige denn Urlaubstage verfügen!

Familiengerd  09.01.2019, 18:20

Präzisierende Ergänzung:

auf eventuelle Überstundenguthaben anrechnen lassen

Wenn der Tarifvertrag iGZ für die Zeitarbeit anzuwenden ist oder es eine entsprechende einzelvertragliche Vereinbarung gibt, darf der Arbeitgeber während eines Kalendermonats über 2 Arbeitstage aus dem Zeitguthaben verfügen (ein entsprechendes Guthaben also vorausgesetzt).

Das ändert aber nichts daran, dazu du nicht gezwungen werden kannst, die Zeit nachzuarbeiten oder dafür Urlaub zu nehmen.

Du kannst daheim bleiben und musst aber nur zwei Tage frei nehmen. Mehr als 14 Stunden darf ein tarifgebundener Dienstleiter (igz/bap) pro Monat nicht anweisen. Unterschreibe keinesfalls irgendeinen Antrag für Urlaub oder Gleitzeit.

Sofern du mit den Stunden durch das Anweisen ins Minus gehst, darf man dir nichts anweisen! Du musst also mindestens 14 Stunden auf deiner letzten Abrechnung als Guthaben erarbeitet haben, sonst muss man die für alle Tage Garantie zahlen.

Ach und sofern dich ein Kunde abgemeldet hat, dann lass sie schriftlich bestätigen, zu wann der Auftrag beendet wurde. Nicht das jemand auf die Idee kommt, den Auftrag länger laufen zu lassen, obwohl du abgemeldet bist und dann wird dir fehlen im laufenden Einsatz vorgehalten, obwohl Garantie hätte gezahlt werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  09.01.2019, 13:11
Du kannst daheim bleiben

Da bleibt ihm ja nichts anderes übrig, wenn der Zeitarbeitgeber ihn in dieser zeit in anderweitig beschäftigt/einsetzt

und musst aber nur zwei Tage frei nehmen.

Nein, er muss keinen Tag Urlaub nehmen oder auf eventuelle Überstunden anrechnen lassen!

Wenn der Entleihbetrieb (Kundenbetrieb) keine Arbeit mehr hat für den Zeitarbeitnehmer, dass muss der für diese Zeit der Nichtbeschäftigung keine Urlaubstage nehmen.

Diese Zeit der Nichtbeschäftigung ist das Risiko des Zeitarbeitgebers, wenn er dann keine Einsatzmöglichkeit hat. Da sagen auch die eventuell anzuwendenden beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ und BAP/BZA) nichts anderes.

floppydisk  09.01.2019, 17:46
@Familiengerd

Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe auch nichts von Urlaubstagen geschrieben.

Da der Arbeitgeber pro Monat frei über zwei Tage verfügen darf (siehe igz/bap), sofern das Konto des Mitarbeiters dabei im Plus bleibt, werden sie ihm diese zwei Tage garantiert anrechnen.

Per Stunden jemanden zwei Tage in den "Urlaub" schicken dürfen sie ihn.

Familiengerd  09.01.2019, 17:51
@floppydisk
Da der Arbeitgeber aber pro Monat frei über zwei Tage verfügen darf, [...].

Wie kommst Du denn darauf?!?

Und wo soll das denn bloß stehen? In den Tarifverträgen jedenfalls nicht! Und einen solchen Anspruch aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung gibt es auch nicht!

floppydisk  09.01.2019, 18:00
@Familiengerd

Steht in jedem Tarifvertrag. Hier als Beispiel igz:

"3.2.3. Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden durch Freizeit ausgeglichen. Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen. Eine Verfügung durch den Arbeitgeber darf nicht zu einem negativen Zeitguthaben des Arbeitnehmers führen."

Und ich kann dir sagen, dass diesen Punkt jeder Dienstleister bei Wartezeit ausnutzt. Sonst wäre man als Arbeitgeber auch schön doof. Heißt, er darf ihm pro Monat zwei Tage anordnen.

Familiengerd  09.01.2019, 18:15
@floppydisk

Okay, diese Regelung gibt es im Tarifvertrag iGZ (habe ich leider glatt überlesen), aber nicht im Tarifvertrag BAP/BZA.

Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber nach dieser Bestimmung 2 Urlaubstage anrechnen oder den Arbeitnehmer zur Nacharbeit verpflichtet darf! Er darf nur über entsprechend viele Guthabenstunden aus dem Arbeitszeitkonto verfügen - sofern der Tarifvertrag iGZ anzuwenden oder eine entsprechende einzelvertragliche Regelung getroffen wurde!

Ohne diese Voraussetzungen - entweder Anwendung des Tarifvertrags iGZ oder einzelvertragliche Regelung - darf der Arbeitgeber in einem solchen Fall weder über Zeitguthaben geschweige denn Urlaubstage verfügen!

Du kannst Deine Arbeitsbereitschaft bekunden, telefonisch oder persönlich. Sonst hat der Arbeitgeber das Risiko nach § 615 BGB & muß Dich auch bei Nichteinsatz bezahlen

Schau in deinen Arbeitsvertrag.