Muss ich als einziger Nachkomme Rechnungen von meiner Mutter zahlen, wenn diese verstirbt und noch KEIN Erbschein vorliegt?

7 Antworten

Mit dem Tod gehen Vermögen, Schulden, Verträge per GESETZ auf den/die Erben über.

Du wirst per Gesetz Erbe!!!

Dafür bedarf es keinen Erbschein.

Diesen benötigt man oftmals (nicht immer) bei Banken und Ämtern als Nachweis, dass man Erbe ist.

Und ja, die Erben haben als Rechtsnachfolger Rechnungen zu begleichen. Unabhängig von einem Erbschein

Wippich  12.02.2021, 14:49

Man kann ein Erbe ausschlagen.

alarm67  12.02.2021, 14:55
@Wippich

Schreibe ich irgendwo das Gegenteil?9

Felixsenior  12.02.2021, 15:04
@alarm67

Deine Antwort:

Und ja, die Erben haben als Rechtsnachfolger Rechnungen zu begleichen. Unabhängig von einem Erbschein

Lässt dies bei Laien aber so vermuten.

Also Finger weg bei Rechnungen, bis geklärt ist, ob

  • die Rechnung zu recht besteht (gerne schicken Betrüger Rechnungen an Verstorbene)
  • man nicht doch innerhalb der 6 Wochen das Erbe ausschlägt
  • bis zur Ausschlagung (oder Annahme) sollte man allerdings die Finger völlig von Konten, Zahlungen etc. lassen, sonst kann das Erbe dadurch als bereits angenommen gelten!
alarm67  12.02.2021, 20:10
@Felixsenior

Na Du konstruierst ja allerhand!

Ein Erbe darf sich um Rechnungen kümmern.

Er darf Mieten, Versicherungen, die Bestattung, und, und, und bezahlen.

Das Rechnungen auf ihre Richtigkeit geprüft werden, ist eigentlich selbstverständlich und setze ich voraus.

Unabhängig davon, ob er ausschlagen will oder nicht.

Aber Du hast auch recht!

Man sollte tunlichst vermeiden, dass man Handlungen vornimmt, die eine Annahme durch konkludentes Verhalten herbei führt.

Im Ubrigen, nur mal so zur Info, wickel ich aktuell seit fast 2 Monaten eine Erbschaft ab, weiß also wovon ich spreche.

Felixsenior  12.02.2021, 22:02
@alarm67

Richtig.

Bei mir waren es bisher nur die Angelegenheiten meiner Eltern, meiner Schwiegereltern, meiner 1. Frau 2011 und meines Ältesten 2018.

Aber das kann jeder halten, wie er will.

alarm67  12.02.2021, 22:14
@Felixsenior

Na dann wundert mich Deine Aussage umso mehr.

Felixsenior  12.02.2021, 22:16
@alarm67

Wie ich schon schrieb, niemand muss sich danach richten, jeder darf auch deinen Aussagen folgen.

In dem Fall bin ich überhaupt nicht rechthaberisch.

Natürlich werden die Rechnungen fällig, was sollte ein Erbschein damit zu tun haben?

Zudem bekommst Du die ja gar nicht, weil die Post an Mutter gerichtet ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
alarm67  12.02.2021, 14:48

👍👌👍👌👍👌 Korrekt!!!

Nicht, wenn du das Erbe ausschlägst.

maxxD92 
Fragesteller
 12.02.2021, 14:48

Ich werde das Erbe annehmen, offiziell bin ich aber noch kein Erbe. Die Frage ist, ob ich die offenen Rechnungen eben jetzt schon bezahlen muss oder nicht. Sobald ich das Erbe offiziell angenommen habe, muss ich zahlen, das ist klar.

alarm67  12.02.2021, 14:50
@maxxD92

Man kann eine Erbschaft nur ausschlagen.

Eine Erbschaft wird NICHT angenommen!

Entweder bist Du Erbe oder nicht!

maxxD92 
Fragesteller
 12.02.2021, 14:55
@alarm67

Du weißt ja was gemeint ist 🤔

Auch ohne Erbschein bist Du als einziger Nachkomme auch Erbe - soweit Du keine Ausschlagung beabsichtigst.

Du kannst - soweit Du Kontovollmacht hast - Rechnungen über das Konto der Mutter begleichen.

"Kitzelig" wird so etwas, wenn Du das Erbe ausschlägst.

Erst, wenn du das Erbe angenommen hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
alarm67  12.02.2021, 14:48

Blödsinn!