Muss ich als einziger Nachkomme Rechnungen von meiner Mutter zahlen, wenn diese verstirbt und noch KEIN Erbschein vorliegt?
Muss ich Rechnungen von meiner verstorbenen Mutter bezahlen, auch wenn noch nicht offiziell festgestellt ist, dass ich der Erbe bin? Oder werden die Rechnungen erst dann fällig, wenn ich einen Erbschein in der Hand habe?
7 Antworten
Mit dem Tod gehen Vermögen, Schulden, Verträge per GESETZ auf den/die Erben über.
Du wirst per Gesetz Erbe!!!
Dafür bedarf es keinen Erbschein.
Diesen benötigt man oftmals (nicht immer) bei Banken und Ämtern als Nachweis, dass man Erbe ist.
Und ja, die Erben haben als Rechtsnachfolger Rechnungen zu begleichen. Unabhängig von einem Erbschein
Schreibe ich irgendwo das Gegenteil?9
Deine Antwort:
Und ja, die Erben haben als Rechtsnachfolger Rechnungen zu begleichen. Unabhängig von einem Erbschein
Lässt dies bei Laien aber so vermuten.
Also Finger weg bei Rechnungen, bis geklärt ist, ob
- die Rechnung zu recht besteht (gerne schicken Betrüger Rechnungen an Verstorbene)
- man nicht doch innerhalb der 6 Wochen das Erbe ausschlägt
- bis zur Ausschlagung (oder Annahme) sollte man allerdings die Finger völlig von Konten, Zahlungen etc. lassen, sonst kann das Erbe dadurch als bereits angenommen gelten!
Na Du konstruierst ja allerhand!
Ein Erbe darf sich um Rechnungen kümmern.
Er darf Mieten, Versicherungen, die Bestattung, und, und, und bezahlen.
Das Rechnungen auf ihre Richtigkeit geprüft werden, ist eigentlich selbstverständlich und setze ich voraus.
Unabhängig davon, ob er ausschlagen will oder nicht.
Aber Du hast auch recht!
Man sollte tunlichst vermeiden, dass man Handlungen vornimmt, die eine Annahme durch konkludentes Verhalten herbei führt.
Im Ubrigen, nur mal so zur Info, wickel ich aktuell seit fast 2 Monaten eine Erbschaft ab, weiß also wovon ich spreche.
Richtig.
Bei mir waren es bisher nur die Angelegenheiten meiner Eltern, meiner Schwiegereltern, meiner 1. Frau 2011 und meines Ältesten 2018.
Aber das kann jeder halten, wie er will.
Na dann wundert mich Deine Aussage umso mehr.
Wie ich schon schrieb, niemand muss sich danach richten, jeder darf auch deinen Aussagen folgen.
In dem Fall bin ich überhaupt nicht rechthaberisch.
Natürlich werden die Rechnungen fällig, was sollte ein Erbschein damit zu tun haben?
Zudem bekommst Du die ja gar nicht, weil die Post an Mutter gerichtet ist.
👍👌👍👌👍👌 Korrekt!!!
Nicht, wenn du das Erbe ausschlägst.
Ich werde das Erbe annehmen, offiziell bin ich aber noch kein Erbe. Die Frage ist, ob ich die offenen Rechnungen eben jetzt schon bezahlen muss oder nicht. Sobald ich das Erbe offiziell angenommen habe, muss ich zahlen, das ist klar.
Auch ohne Erbschein bist Du als einziger Nachkomme auch Erbe - soweit Du keine Ausschlagung beabsichtigst.
Du kannst - soweit Du Kontovollmacht hast - Rechnungen über das Konto der Mutter begleichen.
"Kitzelig" wird so etwas, wenn Du das Erbe ausschlägst.
Erst, wenn du das Erbe angenommen hast.
Blödsinn!
Man kann ein Erbe ausschlagen.