muss ich 15€ mahngebühren zahlen?
Folgendes: Ich habe ein Park Strafzettel vom Lidl vom 23. Februar bekommen, mein Bruder hat das Geld beim ersten mal sofort überwiesen aber leider hat er die Überweisung falsch getätigt. vor paar wochen kam die erste mahnung mit 5€ Mahngebühren, mein Bruder ist dann zur bank und hat dort ein überweisungsträger ausgefüllt, diesmal hat er die IBAN richtig eingegeben aber wahrscheinlich war seine Handschrift nicht leserlich, vor 2 tagen hab ich die 2te Mahnung mit 10€ Mahngebühren erhalten. Muss ich diese 15€ mahngebühren zahlen? der strafzettel ist 20€ hoch, zusätzlich muss ich noch portkosten von 4€ und 5€ halteranfrage zahlen.
aber sind 15€ mahnkosten realistisch?
7 Antworten
es sind nur 10€ Mahngebühr - dürfte rechtens sein, da das Schreiben von einem privaten Parkaufsicht gekommen ist.
die Überweisung sollte auf dem Kontoauszug ersichtlich sein, Kontrollieren
Quatsch
Wie schafft man es 2x die Überweisung zu versemmeln?
Zuerst würde ich mich fragen, wo das Geld hin ist und dann ggf zügig eine Rückbuchung beantragen.
Und um deine Frage zu beantworten:
Ich würde dir raten zügig alle (auch zusätzlich angefallenen) Kosten zu begleichen.
Wenn das demnächst über Inkasso verwaltet wird, kommen deutlich höhere Kosten und Folgen (Schufa) auf dich zu
ich habe da angerufen und der typ sagte ich soll nur die 19.90€ bezahlen, er hatte volles verständnis, sehr cool!:D
Ja, sind sie.
Erst recht, wenn man 2 x nicht in der Lage ist, eine Überweisung ordnungsgemäß zutätigen.
Wie jetzt? Er hat zwar einen Führerschein aber noch nie etwas per Überweisung bezahlt? Sonderbar...
Manchmal wünsche ich mir die Einführung eines Finanz-Führerscheins.
ja.. er hat gestern sein abitur mit 2,2 durschnitt bestanden, warum die auf dem gym sowas den kindern nicht beibringen ist mir ein rätsel.. aber ich habe da angerufen und der typ sagte ich soll nur die 19.90€ bezahlen, er hatte volles verständnis, sehr cool!:D
Mal ein paar grundsätzliche Dinge: Wenn das Geld vom Konto abging und nicht wieder zurück kam und es an den richtigen Empfänger ging, muss es NICHT nochmal überwiesen werden. Man muss also nicht doppelt zahlen.
Ich vermute mal anhand deiner Beschreibung, dass die Überweisung nie ausgeführt wurde. Dann sind die Mahnungen berechtigt.
Aber: Im Zivilrecht sind solche Strafgebühren grundsätzlich verboten. Eine Mahngebühr darf ausschließlich so hoch sein, dass die direkten Sachkosten gedeckt sind. Also Briefpapier, Druckertoner, Strom, Briefporto... Die Personalkosten gehören definitiv nicht zu den Sachkosten.
Gerichte akzeptieren in Summe (für alle Mahnungen) maximal 2,50€. Pro Mahnung meist solche Pauschalbeträge von 1€ bis 1,50€. Das ist so die Grenze, wo Gerichte es nicht einsehen, genauer drauf zu schauen. 15€ Mahngebühr ist aberwitziger Unsinn. Zumal du das Porto extra bezahlen sollst. Das ist in der Kombination Schwachsinn, denn wenn das Porto (was aber auch zu hoch ist) extra bezahlt werden soll, ist die Mahngebühr absolut frei erfunden.
5€ Halteranfrage könnten OK sein, die brauchten ja deine Adresse. Im Zweifel müssen sie das aber auch nachweisen. Auch hier: Personalkosten sind tabu.
Die 20€ Vertragsstrafe muss ganz klar dort ausgehangen sein. Ansonsten ist sie nicht wirksam mit dir vereinbart worden.
Maximal Durchsetzungsfähig sind pro Mahnung wären 2,50. Meistens jedoch weniger. Ein geklagt werden die 15 € mangels Erfolgsaussichten sicherlich nicht.
Brauchst Du Gerichtsurteile dazu dann bescheid sagen.
das war seine erste überweisung also nehme ich es ihm nicht übel.