Muss ein Heizungsableser auf Wunsch die Schuhe ausziehen?

6 Antworten

Der Respekt vor dem Wohnungsinhaber sollte es gebieten, daß man die Schuhe auszieht, wenn dies verlangt wird. Wenn ich von einem Besucher verlange, daß er beim Betreten meiner Wohnung die Schuhe aus zieht und der dieser Aufforderung nicht nachkommen will würde ich ihm den Zutritt zu meiner Wohnung verwehren. Die Folgekosten für einen zweiten Ablesetermin gehen dann zu Lasten der abzulesenden Firma. Die Ausrede, das Aus- und Anziehen der Schuhe würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen ist haltlos. Die Diskusion darüber mit dem Wohnungsinhaber nimmt mehr Zeit in Anspruch als das Aus- und Anziehen der Schuhe.

Das gebot der Höflichkeit gebietet es, besonders bei dem religiös bedingten Fuss-Striptease. Vielleicht sollte er zu den Ableseterminen Schlupfschuhe oder Herren-Pantoletten tragen - aus denen ist man Ruck-Zuck draussen und wieder drinnen, so wie bei Hausschlappen.

Deine Frage war: "muß er überhaupt?" Ich finde, es ist ein Gebot der Höflichkeit. Als Privatmensch freut er sich sicherlich auch, wenn Besucher auf seine speziellen Wünsche Rücksicht nehmen.

Gloria 
Fragesteller
 12.05.2007, 12:31

Er hat es bisher ja auch immer gemacht, war nur zunehmend entnervt, weil er mit den Folgekunden Ärger wegen Terminüberschreitung bekam, wenn es sich summierte.Er muss ja oft auch noch warten, bis die Leute ihre Möbel gerückt haben, obwohl in der Ankündigung steht, dass sie das vorher machen sollen. Aber jetzt haben wir ja eine gute Lösung!

Mismid  12.05.2007, 16:16
@Gloria

also meine Schuhe hab ich in max. 10 Sekunden aus- und in max. 30 Sekunden wieder angezogen. Wenn es daran liegt daß man zu spät kommt(kommt ja nicht soooo häufig vor, daß es verlangt wird), hat man seine Kundentermine falsch geplant

Unser Ableser zieht seit Jahren ungefragt die Schuhe aus. Das ist mittlerweile bei allen Handwerkern üblich, zumindest bei uns. Wir brauchten nie darum zu bitten.

Hallo

ich bin selber Ableser und ziehe meine Schuhe grundsätzlichnet aus, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Das kostet unnötig Zeit die mir der Kunde nicht bezahlt 2. Zeihe ich sie aus Versichrungstechnischen Gründen nicht aus.