Muss ein Hausverbot schriftlich erteilt werden?

10 Antworten

Alles fast richtig.....es gibt das hausrecht was in diesem fall der sicherheitsfirma oder dem detektiv schriftlich übertragen wurde...das reicht aber nicht um hausverbot aussprechen zu können da zu mzss man auch das antragsrecht übertragen bekommen haben..auch schriftlich....das aussprechen eines hausverbotes muss.nicht schriftlich sein aber es währe besser um es später zu.beweisen...meist wird es in der anwesenheit der polizei ausgesprochen

Mündlich gilt auch. Und der Detektiv ist vom Ladenbesitzer beauftragt. 

brummitga  23.12.2016, 14:03

ich zweifle das stark an. Im Fall eines Rechtsstreites kann nichts bewiesen werden.

Wenn es ein Angestellter des Ladens ausgesprochen hat, gilt es. Es ist davon auszugehen, das er im stillschweigendem Einvernehmen mit dem Geschäftsführer oder Besitzer gehandelt hat.

Tamtamy  23.12.2016, 14:03

Dem schließe ich mich an.

brummitga  23.12.2016, 14:05
@Tamtamy

stillschweigendes Einvernehmen hilft hier aber nicht weiter.

Mike074  23.12.2016, 14:10
@brummitga

Doch, denn der Angestellte oder Hausdetektiv handelt auf Weisung nach eigenem Ermessen im Auftrag des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer muss dazu keine Kenntnis vom konkreten Fall haben. Im Zweifel würde er das Hausverbot auch jederzeit bestätigen.

ein Hausverbot kann nur der Ladeninhaber erteilen; der Grund ist ganz einfach: wenn man diesem Hausverbot nicht folgt, kann auch nur der Ladeninhaber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.  Außerdem: wie soll denn die Dame im Falle eines Falles beweisen, dass sie ein Hausverbot ausgesprochen hat ? 

Du kannst davon ausgehen, dass ein Ladendetektiv die entsprechende Weisungsbefugnis hat.

Ansonsten stellt sich die Frage, ob dieser Detektiv das Hausverbot in Anwesenheit von Zeugen ausgesprochen hat, damit er dies "nachweisen könnte".