Muss der Vater sein leibliches Kind adoptieren?

7 Antworten

Hier scheint wirklich etwas nicht zu stimmen, bzw. dir wird etwas verschwiegen.

Wenn deine Mutter dich zur Adoption freigegeben hat, bedeutet dies, dass es keinen rechtlichen Vater zu diesem Zeitpunkt gab. Wenn dein "Erzeuger" die Vaterschaft wirksam anerkannt hat, dann hätte er der Adoption zustimmen müssen. Wenn er nach der Adoptionsfreigabe deiner Mutter eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgegeben hat, wäre eine Adoption nicht mehr möglich, da es einen weiteren Elternteil gibt. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der Mann, der dich angeblich adoptiert hat (sofern es wirklich eine Adoption war) dein leiblicher Vater ist.

Du erhältst jedoch Klarheit darüber, wenn du in deinem Geburtsstandesamt Einsicht in dein Geburtenregister nimmst. Da steht drin, wie es tatsächlich ist.

kate0512 
Fragesteller
 06.06.2016, 14:26

Jetzt erst gelesen. Und ja, es war wirklich eine Adoption. Lieben Dank, für Ihren Tipp.

Nein, er hätte auch durch Anerkennungsklage oder auf anderem Weg als Vater gegolten. Damit deine leibliche Mutter jegliche Recht an dir verlieren konnte, musste sie dich zur Adoption freigeben. Durch Geburt stand sie in Kindesverhältnis zu dir. Dieses Verhältnis kann nur durch Adoption aufgelôst werden. Würde sie das Sorgerecht auf den Vater übertragen, hätte sie trotzdem noch Unterhaltspflich, Recht auf persönlichen Verkehr etc.

das macht sehr viel sinn. denn wenn sie dich zur adoption frei gab, musste dich jemand adoptieren, damit deine mutter mit dir nicht mehr verwandt ist. dein vater hat also nicht die vaterschaft im rechtlichen anerkannt, sondern dich adoptiert, also rechtlich als kind angenommen.

somit verlor deine mutter jegliche verwandtschaftliche bindung zu dir. sie und ihre familie, sind im rechtlichen nie mit dir verwandt gewesen. selbst wenn da irgendwo ein erbe ist, du wärest ausgeschlossen, da du nicht familie bist. deine familie ist dein vater.

kate0512 
Fragesteller
 28.08.2015, 20:42

Vielen lieben Dank!

Amtsschimmel25  27.04.2016, 14:17

Was für ein Blödsinn

Hallo,

es ist tatsächlich so, dass der leibliche Vater sein Kind adoptieren muss, wenn er mit der Mutter nicht verheiratet war/ist zum Zeitpunkt der Geburt. 

War bei mir damals auch so. Meine Eltern haben dadurch dann das gemeinsame Sorgerecht (und vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht), was sonst alleine meine Mutter gehabt hätte. 

LG =)

jurafragen  21.08.2015, 23:35

es ist tatsächlich so, dass der leibliche Vater sein Kind adoptieren muss, wenn er mit der Mutter nicht verheiratet war/ist zum Zeitpunkt der Geburt.

Nein, dem ist nicht so. Wer Vater ist, ergibt sich aus § 1592ff BGB. Mit einer Adoption (§ 1741 BGB) hat dies überhaupt nichts zu tun.

Muss der Vater sein leibliches Kind adoptieren?

Nein. Einerseits muss niemand jemanden adoptieren (als Kind annehmen) und der leibliche Vater wird anders zum rechtlichen Vater als durch Adoption.