Müssen wir doppelt Krankenkasse zahlen?
Hallo,
ich habe nach vielen Jahren der Kindererziehung nun einen Minijob gefunden. 5 Tage die Woche je 3 Stunden tgl auf Lohnsteuerkarte Klasse 5.
Mein arbeitet normal 40 Std die Woche auf Lohnsteuerklasse 3 und hat die Kinder mit drauf.
Wir sind alle über meinem Mann Familienversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Nun habe ich ja Abzüge, das auch alles ok aber muss ich auch nochmal 44,93 Beitrag an die Krankenkasse zahlen obwohl ich Familienverichert bin ?
7 Antworten
Klär das doch bitte mit der Krankenkasse ab. Hier sind nur Laien, die sich auf dem Gebiet nicht auskennen.
Stimmt nicht !
Auch die Krankenkassen erzählen nicht immer die Wahrheit !
Jeder, der über der Grenze von 450 Euro verdient, hat keinen Mini-, sondern einen Midijob und wird sozialversicherungspflichtig. Dabei ist der Versicherungsstatus egal, zahlen muß jeder. Das ist das Prinzip der Solidargemeinschaft.
Gedanken machen solltet ihr euch allerdings über eine mögliche Steuernachzahlung! Zieht unbedingt einen Steuerberater, oder den Lohnsteuerhilfeverein zur Beratung hinzu. Laßt durchrechnen, wie sich die zusammengenommenen Verdienste am Jahresende auswirken.
Nein, du kannst weiterhin familienversichert bleiben.
Die Einkommensgrenze liegt dort bei 395€/netto bzw. 450€ im Minijob. Solange du also nicht mehr verdienst, ist das Verbleiben in der Familienversicherung kein Problem. Verdienst du mehr, werden von deinem Gehalt 8,2% in die Krankenversicherung abgeführt und du dann darüber versichert.
... Es geht ja um nen Minijob, also war mein Kommentar mit anrechenbaren Werbekosten quatsch^^
grundsätzlich gilt für einen Minijob, dass der Arbeitnehmer den Betrag Brutto = Netto ausbezahlt bekommt. Der AG trägt die pauschalen Abgaben an die Knappschaft. Der AN ist jedoch nicht sozialversichert , keine KV, keine PV, keine Rentenbeiträge und zahlt dem entsprechend auch keine Steuern. Du scheinst jedoch unterschrieben zu haben, dass du den Minijob sozialversicherungs -und steuerpflichtig erbringen willst. Somit werden dir deine Sozialabgaben und deine Steuern von deinem Minijoblohn abgezogen. In diesem Fall entfällt für dich die Familienversicherung bei der KV und der PV. Du bezahlst deine Beiträge selbst. Das ist bei allen sozialversicherungspflichtigen Einkommen so.
Schaue auch bei www.minijobzentrale.de
Fast richtig. Mittlerweile zahlt der Arbeitnehmer 3,9% zur Rentenversicherung, insoweit er sich nicht davon befreien lässt.
Hallo,
wie hoch ist der Bruttoverdienst in dem betreffenden Monat?
Was steht genau neben den 44,93 Euro auf der Gehaltsabrechnung?
Gruß
RHW
Die Einkommensgrenze in der Familienversicherung ist geregelt in SGB V §10 Abs. 1 Nr. 5