Müssen sich Supermärkte an die Preise bei den Regalen halten?

9 Antworten

Du hast keinen Anspruch darauf, das Produkt um preis am Regal zu erwerben. Wenn dir der Preis, den du an der Kasse bezahlen sollst, nicht passt. Kannst du das Produkt ja da lassen

Der Kassenpreis ist bindend. Die Angabe am Regal ist nur eine Einladung, ein Angebot. Ausführlich hier.

Woher ich das weiß:Recherche

Du hättest auf Rückerstattung bestehen können, da du im Irrtum über den wahren Preis warst, bzw. einfach nicht bezahlen und den Laden wieder verlassen sollen.

Rechtlich gesehen wird der Preis beim Bezahlen "verhandelt".

Nein müssen Sie nicht. Rechtlich gesehen stellt das Preisschild eine "invitatio ad offerandum " dar. Es ist also lediglich ein unverbindlicher Antrag auf Abschluss eines Rechtsgeschäftes.

Jain, grundsätzlich ist der ausgewiese Preis vertraglich ersteinmal nicht bindend. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse mit dem dort angezeigten Preis. Wolltest du nicht kaufen hättest du es da dann sagen müssen.

Falsche Preise können aber ein verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellen und ggf mit einem Bußgeld geahndet werden. Auch Wettbewerbsrechtlich gäbe es hier für das Unternehmen einige Risiken. Ein Fall wie von dir beschrieben kommt daher nur sehr selten vor. Aber Fehler passieren über all mal.