Müssen Pensionäre eine Steuererklärung abgeben?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So jetzt werden wir mal etwas Sinn in die Angelegenheit bringen:

Grundsätzlich: Falls Du AUSSCHLIEßLICH EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT hast.... (Pension, § 19 (2) EStG ist eine Veranlagung entbehrlich, da diese Einkünfte bereits dem Lohnteuerabzug unterlegen haben.

Als Grundlage sehe ich hier den § 46 (2) EStG im Umkehrschluss. Also falls Du, obwohl Du nicht verpflichtet sein solltest eine ESt-Erklärung abgeben, nennt man das Antragsveranlagung...

Dies kommt z.B. in Betracht, sofern Du erhöhte Sonderausgaben z.B. in Form von Spenden, Kirchensteuerzahlungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 a EStG oder außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG z.B. erhöhte Krankheitskosten geltend machen möchtest. Diese Aufzählung ist Beispielhaft und nicht abschließend und sollte zur Lösungsfindung dieser Frage reichen.

Grüße RautenMiro

EnnoBecker  09.06.2010, 10:42

DH.
 
Allein wegen §35a und wegen Kapitalerträgen ist es ratsam, eine Einkommensteuerveranlagung durchführen zu lassen, auch wenn man zur Abgabe nicht verpflichtet ist.

Die Frage ist von RautenMiro schon mal sehr gut beantwortet.

Zusätzlich gibt es für Rentner oft vieles zum Absetzen. Schau mal in: http://klicktipps.de/seniorentipps.php#einkommensteuer und dort auch in den Abschnitt Krankenkassen

Maedi 
Fragesteller
 10.06.2010, 13:01

Danke für den hilfreichen Link

Der Lohnsteuerhilfeverein hat einen Vorteil. Dies ist ein Mitgliedsbeitrag für ein Jahr und du kannst so oft und so viele Fragen stellen wie du willst. Beim Steuerberater kostet jede Frage im Laufenden Jahr extra. Ich empfehle gerne für kleine Erklärungen den Lohnsteuerhilfeverein.

pollo  14.06.2010, 08:50

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Aber ich habe in meinem Berufsleben schon viele Rechnungen geschrieben und normalerweise wird bei den meisten Steuerberatern nur eine Rechnung geschrieben, die auch den evtl. Einspruch und auch mehrere Informationen enthält. Ich wüsste auch nicht, was man bei "kleinen" Erklärungen das ganze Jahr über Fragen sollte...

Dir werden ja anders als bei Rentnern die Steuern direkt mtl. von der Pension abgezogen. Je nach Höhe der Pension und Lebensumständen hast Du gute Chancen auf eine Steuerrückerstattung. Ich würde es auf jeden Fall machen.

Ja, du mußt. Prüfe für Dich nach, ob das der Lohnsteuerhilfeverein macht. wenn es 100 EURO kostet und damit deutlcih weniger als der Steuerberater, hat es sich gelohnt - in der Regel bekommst du sogar etwas zurück!

welcher für Dich günstig ist, mußt Du selber googeln.

allgemein: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerhilfeverein

pollo  09.06.2010, 10:36

... deutlich günstiger als der Steuerberater. Ja weißt Du denn was die Fragestellerin für ein Pension bekommt und mit wieviel 10tel Gebühr der Stb. abrechnet? Könnte sogar günstiger sein als beim LSt-hilfeverein...