Müssen nicht börsennotierte AGs ihren Jahresabschluss prüfen lassen?
Hallo zusammen,
habe im Rahmen einer Hausarbeit die Kommunikation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft herauszuarbeiten. Bevor ich nun tiefer in das Thema eintauchen kann, gilt es natürlich erstmal zu klären, ob die "kleine AG" ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen muss. Gelten auch bei der nicht börsennotierten AG die Vorschriften des § 316 (1) i. V. m. § 267 (1) HGB? Also bestimmt sich die Prüfungspflicht aus der tatsächlichen Größe der nicht börsennotierte AG, oder gelten für diese Unternehmen besondere Regelungen? Finde leider überhaupt nichts dazu :(
Vielen Dank schonmal!!!
2 Antworten
Die Prüfungspflicht gilt auch für börsennotierte AG. Das hat mit der Börsennotierung nichts zu tun. Der 316 gilt ja für Kapitalgesellschaften, also nicht nur für AGs
Ja. das meinte ich.
Vielen Dank! Du weißt nicht noch zufällig aus dem Stegreif ob sich etwas an der Prüfung zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen unterscheidet oder?
für börsennotierte Gesellschaften gibt es natürlich andere/weitergehende Vorschriften, siehe § 317 Abs. 3a HGB.
Der Wortlaut des § 316 Abs. 1 HGB ist ja relativ eindeutig. Erstens gibt es keine Differenzierung zwischen börsennotierten und nicht-börsennotierten AGs. Zweitens gilt die Prüfungspflicht nur für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften.
du meinst sie gilt auch für NICHT börsennotierte AGs oder?