Müssen beide elternteile Bring/Abholvollmacht zustimmen (Kita)?

6 Antworten

die angelegenheiten des holens und bringens des kindes in die kita obliegt der mutter als betreuender elternteil. diese entscheidungen trifft sie im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.

sie legt fest wer auf der abholliste steht und wenn sie ihren neuen partner eine vollmacht ausstellt damit er das kind aus der kita holen kann, dann ist das ihre sache und geht den umgangselternteil etwas an, noch braucht sie dafür seine zustimmung. noch weniger braucht sie die zustimmung dafür wer das kind in die kita bringt, wo das kind sich aufhält, wer das kind betreut etc.

MinaFee 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:43

Und wie sieht das für den Vater aus? Diese Wochenends Regelung soll sich ändern, sodass das Kind auch unter der Woche bei ihm ist (Wechselmodell) könnte er es für “seine“ Tage auch alleine entscheiden?

markusher  12.09.2018, 20:41
@MinaFee

nun wenn ein wechselmodell eingeführt wird, dann gibt es zwei betreuende elternteile und in seiner woche entscheidet er wer die kinder abholt, in der woche der mutter entscheidet diese wer abholt.

MinaFee 
Fragesteller
 13.09.2018, 07:01
@markusher

Eine Frage habe ich dann noch. Was ist wenn die Mutter dagegen ist, dass der Vater angibt dass auch die Patnerin das Kind bringen und holen darf, sofern seine Woche ist?

Nein, da müssen nicht beide zustimmen.

Derjenige, bei dem sich das Kind aktuell aufhält bestimmt, wer es abholt.

D.h. ist gerade Mutterzeit, dann bestimmt die Mutter, hat der Vater gerade Umgang, dann bestimmt der Vater.

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

MinaFee 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:24

Also müsste die Mutter in diesem Fall nicht zustimmen wenn der Vater der aktuellen Patnerin eine Vollmacht geben will?

Ich habe oben geschrieben dass das Kind nur an Wochenenden bei ihm ist, das soll sich aber bald ändern, daher die Frage.

Wenn die Kids bei der Mutter sind, darf die Mutter auch bestimmen, bei wem das Kind sich aufhält - also auch, wer es von der Kita abholt.

Unterschiede zwischen bringen und abholen gibt es nicht - ausser, dass ich es sehr komisch finde, dass man festlegt, wer das Kind bringen darf "nee, sie stehen nicht auf der Liste, nehmen sie xy wieder mit, die soll jmd anders bringen"??

Nur wichtige Entscheidungen (wie die Auswahl -Anmeldung- der Kita/Schule) müssen die Eltern gemeinsam treffen.

Ich kann mir vorstellen, dass manche Kita die Unterschrift von beiden möchte, damit nicht zb mittwochs der Vater kommt und sagt "heute ist mein Tag, ich wollte nicht, dass jmd anders mein Kind abholt" —sollte es da Probleme geben, zeig denen den Umgangsbeschluss

markusher  11.09.2018, 22:24

taufe, weiterführende schule, bankgeschäfte des kindes sind dinge die eltern gemeinsam entscheiden. mehr ist es nicht.

KirstenSe  11.09.2018, 23:12
@markusher

Grundschule, Ausbildung, relevante Medizinische Sachen, kirchenaustritt, Erstkommunion, Wohnortswechsel und andere relevante Entscheidungen

MinaFee 
Fragesteller
 12.09.2018, 07:40
@markusher

Und wenn das Kind auch mal unter der Woche bei dem Vater wäre?

KirstenSe  12.09.2018, 07:47
@MinaFee

Wenn das Kind beim Vater ist, kann der entscheiden, wer auf das Kind aufpasst. Wenn er kurz einkaufen geht, kann er die Nachbarin bitten, beim Kind zu bleiben. Wenn er einen Arzt Termin hat, kann er das Kind solang bei der Oma lassen und wenn er nicht pünktlich Feierabend bekommt, kann er die Freundin bitten, das Kind schonmal von der Kita abzuholen.

Beide haben das Sorgerecht, also müssen auch beide zustimmen.

markusher  11.09.2018, 22:11

falsch

Müssen beide soweit ich weiss

markusher  11.09.2018, 22:12

nein, nur der betreuende elternteil bestimmt das alleinig.

mama1117  12.09.2018, 06:49

Ich habe gesagt "soweit ich weiss!"

markusher  12.09.2018, 20:42
@mama1117

nun soweit weißt du nichts

mama1117  13.09.2018, 13:54

HdF