Müssen alle Erben einverstanden sein um zB ein Auto zu verkaufen?

3 Antworten

Die zwei können eine Erbauseinandersetzung verlangen (dann aber über's gesamte Erbe). Wenn man sich nicht einigen kann, wer was bekommt, und wer eventuell dafür wieviel Geld den anderen geben muß, dann kann das bedeuten, daß man die Erbstücke verkaufen muß. Dann hat der dritte noch die Möglichkeit, das Auto zu kaufen...

Wenn einer der drei, das Drittel an dem Auto ausbezahlt haben möchte, kann der dabei zu erlangene Geldwert nur mit anderen Gegenständen aus dem Erbe kompensiert werden oder das Auto muss verkauft werden.

Nein. Aber der 3. darf die Anderen 2 auszahlen.