Mündlicher Vertrag gültig bzw vor Gericht einklagen?
Hallo, ich habe mein Auto an meinen Bruder verkauft für 6000€. Jedoch zahlt er diese Montalich in Raten ab. Er muss noch bis Ende 2017 jeden Monat 250€ an mich bezahlen, was er auch regelmässig per Online Überweisung macht. Ich würde gerne die restliche Summe sofort von ihm haben wollen. Da ich mit ihm zerstritten bin wird er dies von selbst nicht tuen. Wäre es möglich diese vor Gericht ein zu klagen? Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. Das Auto hatte ich damals neu gekauft für 10000€ und es nach drei Jahre an ihn verkauft. Somit kann man den Preis des Autos gut einschätzen und die montalichen Überweisungen liegen auch vor, sodass man sehen kann das er es auch überweist.
8 Antworten
Schwierig. Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor der das begründen könnte. Es kommt dann darauf an was ihr mündlich vereinbart habt. Er zahlt offenbar regelmässig also steht auch zu erwarten das er das weiterhin tut. Sprich mit ihm darüber. Eurer Beziehung wird es sicher nicht helfen
Wenn Euer Vertrag darin besteht, daß er bis Ende nächsten Jahres eine monatliche Rate zahlt - was willst Du dann einklagen? Er erfüllt doch seinen Teil der Abmachung. Wenn Du das restliche Geld nun komplett von ihm forderst, dann wäre er derjenige, der klagen könnte - denn Du würdest ja den Vertragsbruch begehen.
Mündliche Verträge sind genauso wirksam wie schriftliche. Also gilt auch die Verabredung zur Ratenzahlung, die ihr mündlich getroffen habt. Oder hast du damals gesagt: "Falls wir uns zerstreiten wird der geamte Restbetrag sofort fällig"? Wenn ja - und du das beweisen kannst - zieh vor Gericht. Sonst ärgere deinen Bruder nicht, sonst stellt der die Ratenzahlungen auch noch ein - und dann musst du beweisen, wie hoch der vereinbarte Preis war.
Auch du musst dich an den Vertrag halten, das bedeutet, du musst ihm die damals gewährten Rückzahlungsmodalitäten nach wie vor gewähren und kannst das Geld nicht sofort verlangen. Es sei denn, ihr hattet damals vereinbart, dass der das Geld sofort zurückzahlen soll. Ist leider so.
Viel Glück!
Ich denke das wird sehr schwer. Normalerweise gelten vor Gericht nur schriftlich festgehaltene Verträge. Alles andere hält eigentlich nicht stand. LG Fabi