Mündliche Abmachung, Hauptmieter/Nachmieter, WG, wichtig :(

7 Antworten

Wenn er einen schriftlichen Mietvertrag kündigt, muss er ihn auch schriftlich kündigen, hat es das getan?

Na klar ist eine mündliche Vereinbarung ein gültiger Vertrag. Solange keine bestimmte Form (schriftlich/notariell) im Gesetz oder durch Vertrag vorgeschrieben ist, gilt das immer. Außerdem konnte er gar nicht wirksam versehentlich für euch mitkündigen. Das wäre nur gegangen, wenn alle dies gleichzeitig tun.

Inwiefern stellt er sich quer ? Er hat gekuendigt, und ist raus. Normalerweise ist aber bei einer Wohnung eine Person der Nummer eins Hauptmieter, das steht in jedem Vertrag mit dem Vermieter. Da Sam einfach fuer alle gekuendigt hat, ohne dass er das mit den Anderen abgesprochen hat, wirft allerdings mehrere Hauptfragen auf, die bisher hier nicht erwaehnt wurden: 1. War Sam vielleicht Hauptmieter Nummer eins - oder erster Ansprechpartner des Vermieters ? Dann kann der Vermieter auf einen Aenderungsvertrag pochen, und dabei neue Bedingungen stellen, oder auch die Miete erhoehen. 2. Falls der Vermieter die Kuendigung nicht annuliert betrachtet, gilt sie weiter, und Ihr koennt nix machen. 3. Steht aber im Mietvertrag, dass jegliche Aenderung, auch z.B. Austausch eines Vertragspartners, im Einvernehmen aller getroffen werden muss, dann ist die Kuendigung nicht gueltig, bzw gilt automatisch nur fuer Sam. Der Vertrag besteht dann weiter, egal ob jemand Neues kommt oder nicht. Falls es eine pro Person Regelung mit Kaution gab, darf der Vermieter diese auf die restlichen umlegen. Im anderen Fall muessen die restlichen Mieter dies untereinander klaeren/ausgleichen. 4. Der Vermieter kann einen Nachmieter ohne Angabe eines Grundes ablehnen, (es gibt Gerichtsentscheidungen dass er dies maximal 2 Mal darf. Aber das ist noch Grauzone) 5. Auser der Nachmieter ist Lebenspartner eines der anderen Mitbewohner. Der/die kann nicht - als Mieter oder Untermieter abgelehnt werden, kann aber die Aufnahme in den Mietvertrag verweigert werden. (man kann natuerlich auch einfach behaupten, dass diese Person Partner ist, solange beide dies bestaetigen. Beweiss muss nicht geliefert werden. es gilt die einfache Aussage. Erspart Euch also die oeffentliche Knutsch-Atacken-Demonstration - hahaha)

Ich wohne in einer 4er WG, in welcher alle Hauptmieter sind. Nun hat Sam vor drei Monaten gesagt er wolle ausziehen und hat versehentlich für uns alle zum 31.12.14 gekündigt, dass haben wir rückgängig gemacht, da wir ja noch da wohnen wollen und nur einen neuen Nachmieter suchen.

Die Kündigung wäre unwirksam gewesen da alle Parteien gemeinsam kündigen müssen.

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Nun stellt Sam sich quer. Wir haben einen neuen Nachmieter gefunden, mit dem wir alle schon geredet haben und mit dem Sam die Vereinbarung getroffen hat, dass er am 30.12 auszieht, damit der Nachmieter einziehen kann.

Quelle Mietrechtslexikon

Er kann sich querstellen da er wir die anderen immer noch Mieter ist.

Gekündigt werden muss laut BGB in Schriftform.

Der Vermieter weiß Bescheid, meint aber, wir müssen das unter uns klären, solange gibt es keinen neuen Mietvertrag.

Der Vermieter kann weder eine Person aus dem vertrag nehmen noch eine andere Partei reinnehmen, wenn er nicht die Zustimmung aller Mieter hat.

Soweit ich mich informiert habe ist eine mündliche Vereinbarung rechtsgültig und muss demnach eingehalten werden.
Da bist Du falsch informiert.

§ 568 BGB

Form und Inhalt der Kündigung

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

In wieweit stehen wir im Recht?

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Was können wir machen?

Versucht eine Einigung zu finden.

Das Problem wird sein, nachzuweisen, dass eine solche mündliche Vereinbarung existiert. Für die Zukunft würde ich in solchen Fällen immer irgendwas Unterschriebenes von der betreffenden Person verlangen, und wenn es nur ein Zettel ist auf dem steht "Hiermit bestätige ich, Sam Mustermann, geboren am xxxxx in yyyyy, dass ich zum 31.12.2014 aus der Wohnung xxx (mit Adresse) ausziehen werde". Dafür ist es jetzt natürlich zu spät. Aber wo liegt denn jetzt genau das Problem? Will Sam jetzt doch bleiben?

Tamamiyu 
Fragesteller
 29.12.2014, 17:17

Er hat noch nichts anderes gefunden.

Das wir das hätten dokumentieren sollen ist mir auch schon klar geworden ;)

Ausserdem waren wir alle, also die jetzigen Mieter und der Nachmieter anwesend.