MPU bestanden was nun?muss ich führerschon nach fast 7 jahren ganz neu machen?
hallo, habe meine mpu vor 1 woche bestanden hatte in probezeit führerschein weg fuer 3 monate fuhr ohne führerschein und wurde dann zu mpu geschickt.Habe es jetzt in angriff genommen und habs jetzt nach 6 jahren und 10 monate endlich hinter mir mpu positiv was kommt noch au fmich zu ?
bitte keine schätzungen also führerscheinstelle nein ganz neu machen nicht villeicht nachschulung mich quellt es aber seit eine woche das die vielleicht doch sagen ganz neu machen ok wer fehler macht mpu berechtigt aber habe schon so viel geld raus gegeben was ja auch fuer guten zweck fuer mich ist aber alles total teuer.
MfG
2 Antworten
Hallo russia
da du in der Probezeit warst musst du aber noch das Aufbauseminar, oder je nach Grund des Entzugs, das besondere Aufbauseminar machen.
evtl hast du es ja schon gemacht, weil es auch eine sehr gute MPU-Vorbereitung ist:-)
Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.
da die führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit in der du die Fahrerlaubnis hattest werden evtl die Prüfungen verlangt, aber nur die Prüfungen also keinen Unterricht mehr oder Fahrstunden
Wenn die Dauer des Entzugs deutlich länger als der Besitz der Fahrerlaubnis war (so wie in deinem Fall) ordnet die Führerscheinstelle in der Regel eine erneute Fahrprüfung an.
Eine genaue Grenze dafür gibt es seit 2008 nicht mehr, sondern es wird im Einzelfall entschieden.
Du mußt allerdings nicht den kompletten Führerschein neu machen, sondern nur die Prüfungen (Theorie und Praxis) erneut ablegen.