Möbel vom Vormieter übernehmen mit erstausstattung

2 Antworten

Wenn du damit das Geld vom Jobcenter meinst, das du für die Wohnungseinrichtung bekommst, dann ja. Du brauchst allerdings einen Beleg, möglichst auch einen passenden Kontoauszug um alles nachweisen zu können. Und du sollstest natürlich darüber sprechen, wieviel Geld du bekommst, damit du noch etwas für andere Anschaffungen übrig hast.

Meinst du die Erstaustattung von der ARGE für eine Wohnung? Klar kannst du sie damit bezahlen - lass dir bitte eine Quittung, bzw. Rechnung geben aus der hervorgeht, dass es eine Küche ist. Diese wirst du dem Amt vorlegen müssen.