Mitwirkungspflicht Immobilienverkauf (Erbe)?

7 Antworten

Salue

Zuerst gilt es abzuklären, ob das Haus beim Grundbuch als Erbengemeinschaft oder zu einem konkreten 50% Anteil (ohne räumliche Trennung) eingetragen ist.

Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen bei gemeinsamer Einigkeit getroffen werden. Deine Schwester könnte aber die Trennung der Erbgemeinschaft verlangen. Dann würde das Haus versteigert, wobei Du natürlich mitbieten kannst.

Ist der Besitz aufgeteilt, kann sie ihre Hälfte verkaufen. Allerdings ist ein halbes Haus ohne räumliche Trennung wenig interessant und kaum jemand wird es kaufen wollen, respektive der Preis wäre lächerlich. Der Käufer hatte ja keine freie Verfügungsgewalt auf seinem neuen 50% Besitz und müsste darauf hoffen, dass er Deine 50% auch noch günstig kaufen könnte.

Wenn Deine Schwester ihr Erbe in bare Münze umsetzen will, kommt sie nicht darum, das Gespäch mit Dir zu suchen. Alleine kann sie das ganze Haus nicht verkaufen.

Tellensohn

Mikel532 
Fragesteller
 17.09.2021, 16:24

Ja wir sind beide im Grundbuch und es ist nicht räumlich getrennt. Ich will natürlich dann nicht jedesmal die Notarrrechnung bezahlen wenn ich ihn gar nicht bestellt habe und wollte auch wissen ob ich da persönlich erscheinen muss (ich wohne in anderem bundesland) oder zb telefonisch reicht mich gegen den Verkauf äussern.

Tellensohn  17.09.2021, 16:52
@Mikel532

Ich bin ja aus der Schweiz, die Gesetze sind zwar vergleichbar, aber es ist besser, wenn Du die Deutschen Formulierungen dazu liest:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbengemeinschaft-aufloesen.html

Ohne Dein Einverständnis läuft da gar nichts. Da ist irgendwie auch logisch, denn Deine Schwester kann nicht ohne Dein Einverständnis über Dein Eigentum bestimmen. In diesem Punkt sind sich wohl alle nationalen Bestimmungen einig.

Tellensohn

Wer steht im Grundbuch? Ihr bildet eine Erbengemeinschaft und könnt nur gemeinsam entscheiden. Ruf den Notar an, sag das du den Termin nicht wahrnehmen wirst und ihr eine Erbengemeinschaft bildet. Es besteht dringend Gesprächsbedarf zwischen deiner Schwester und dir.

Zahlt sie dir Nutzungsentschädigung?

Mikel532 
Fragesteller
 17.09.2021, 16:01

Wir beide stehen im Grundbuch. Ich habe ihr gesagt dass ich es ggf selbst aufkaufen möchte aber sie will es im Alleingang verkaufen. Deswegen will ich wissen ob ich jedes Termin zb. am Telefon absagen muss oder irgendwie da persönlich erscheinen. Und was ist wenn sie zb allein den Termin vereinbart, muss ich ihn mitbezahlen wenn ich nichts davon wusste?

sassenach4u  17.09.2021, 16:05
@Mikel532

Grundsätzlich müsstest du dort einfach nicht erscheinen, wenn du ihr klar gesagt hats, daß du mit dem Verkauf nicht einverstanden bist. Die Rechnung zahlt sie, denn sie ist die Auftraggeberin. Da du mit im Grundbuch stehst, kann nichts passieren- der Notar muss es sehen und darf den Kaufvertrag nicht ohne dich umsetzen. Hat sie dir den Notar genannt? Dann ruf dort an, sag du willst das nicht und gut ist es für dich. Und noch einmal: du zahlst nichts, denn sie ist die Auftraggeberin. Kann es sich auch nicht von dir zurückholen, denn es gab keine Absprache und eine Zustimmung zum Vorbereitung eines Verkaufs deinerseits.

Wenn ich es nicht verkaufen will, muss ich das beim Notar absagen oder gar selbst erscheinen? Oder kommt der Kaufvertrag automatisch nicht zu Stande weil ich nicht reagiere?

Du stehst in keinem Vertragsverhältnis zum Notar und musst daher auch nicht absagen. Selbstverständlich kommt der Kaufvertrag auch nicht wirksam ohne deine Mitwirkung zustande. Wenn die Schwester eine transmortale Vollmacht des Vaters hat, dann kann sie aber in deinem Namen damit handeln. Die Vollmacht muss deswegen widerrufen werden. Ich gehe davon aus, dass sie auch keine Testamentsvollstreckerin ist.

Ich denke du solltest deiner Schwester schon sagen, dass du nicht erscheinen wirst und nicht verkaufen willst. Notartermine kosten Geld.

Zahlt sie dir Miete? Möchtest du das Haus ggf auch alleine behalten?

Wenn ihr euch nicht einigen könnt wird es versteigert.

Nein du musst nicht unterschreiben, anrufen wäre aber nett. Stehst du im Grundbuch ? Wenn du nicht verkaufen willst, kann es am Ende versteigert werden.

Mikel532 
Fragesteller
 17.09.2021, 16:26

 Ich will halt nicht jedesmal die Notarrrechnung bezahlen wenn ich ihn gar nicht bestellt habe und wollte auch wissen ob ich da persönlich erscheinen muss (ich wohne in anderem bundesland) oder zb telefonisch reicht mich gegen den Verkauf äussern. Wenn es versteigert wird ist klar, dann kann ich auch mitbieten.

nanfxD  17.09.2021, 16:28
@Mikel532

Ruf beim notar an und sag du hast niemals irgendwo zugestimmt und wirst das Haus nicht verkaufen. Deine Schwester hat die Musik bestellt und muss auch bezahlen.

schelm1  17.09.2021, 16:33
@Mikel532

Rufen Sie mal beim Notariat an und stellen Sie unmißverständlich klar, dass Sie weder verkaufen möchten, noch für irgendwelche Kosten aufkommen, die Ihre Schwester dort gegen Ihren Willen verursacht.

Der Notar wird dann Zurückhaltung üben.

Mikel532 
Fragesteller
 17.09.2021, 16:36
@schelm1

Danke, das werde ich tun. Ich hab nur das Gefühl sie wird mir den Namen des Notars erst dann mitteilen wenn der Termin schon steht, damit ich vor vollendeten Tatsachen quasi stehe.

schelm1  17.09.2021, 16:41
@Mikel532

Sie erhalten in jedem Falle vor einer beabsichtigten Beurkundung einen Notarentwurf, aus dem die Kontaktdaten des Notars hervorgehen.

Dier Entwurf koste bereits den Löwenanteil der Beurkundung und den zahlt der Auftraggeber, Ihre Schwester oder je nach Vereinbarung auch der Käufer; Sie jedenfalls ohne Ihre Zustimmung nicht.