Mitgliederversammlung ungültig wegen fehlender Einladungen?

4 Antworten

Was steht in eurer Satzung bezüglich der Einladungen?

Vereinsmeierei 
Fragesteller
 24.05.2019, 09:06

Sie wird durch schriftliche Benachrichtigung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

Schuhu  24.05.2019, 09:16
@Vereinsmeierei

Dann könnten die Beschlüsse ungültig sein. Allerdings, wenn es sich um wenig umstrittene Beschlüsse handelt, würden höchstens Querulanten Einspruch erheben. Wenn alle die Füße stillhalten, einfach weitermachen wie bisher. Ansonsten: Außerordentliche MV, alle entsprechend der Satzung einladen, neu beschließen.

Ja, eine solche Einladungsform ist möglich. Hier gilt der Grundsatz: es ist nur dann möglich, wenn die Regelung in der Satzung eindeutig ist und die Mitglieder aus der Satzung klar erkennen können, wie sie von der Mitgliederversammlung erfahren.

Ob eure Beschlüsse angefechtet werden, liegt an euren Mitgliedern. Wenn die Beschlüsse so wichtig waren, solltet ihr euch von allen schriftlich geben lassen, dass sie trotz dieser Lage mit den Beschlüssen einig sind.

Ein aktuelles Beispiel kommt aus Göttingen. Der Vorstand eines Vereins hatte nicht alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen. Folge: Die dort getroffenen Beschlüsse hält das Oberlandesgericht München für anfechtbar (Urteil vom 30.04.2015, Az. 27 C 69/14). Das Gericht sagt aber auch: Ewig Zeit lassen kann sich ein Mitglied hiermit nicht. Es muss sich innerhalb von 4 Monaten rühren. Und: Es kann nicht pauschal sagen: „Alle Beschlüsse dieser Versammlung fechte ich an“, vielmehr muss es den oder die konkreten Beschlüsse benennen, diees anfechten will. Weiter bedeutet das Urteil
Wurden nicht alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen, sind die in der Versammlung getroffenen Beschlüsse nicht automatisch nichtig, also unwirksam. Ohne Anfechtung – oder wenn das Mitglied, das den Beschluss anfechten möchte, die 4-Monats-Frist verpasst – aber werden und sind die Beschlüsse wirksam.
https://www.vereinswelt.de/fehler-einladung-mitgliederversammlung

Die Satzung bestimmt, in welcher Form die Einladung zu erfolgen hat.

Für die Beschlussfassung gilt § 32 BGB, so in der Satzung nicht anderes geregelt ist.

https://dejure.org/gesetze/BGB/32.html

Wurde nicht satzungsgemäß eingeladen, ist im Wege eines Einspruchs zur Mitgliederversammlung diese anzufechten.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man müsste anfechten, allerdings mit Beginn der Frist erst bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der nicht eingeladenen.

Eclair89  23.05.2019, 10:16

Niemand MUSS Beschlüsse anfechten. Das ist eine Entscheidung, die jeder selbst für sich treffen kann, WENN er mit den Beschlüssen unzufrieden ist.

AnglerAut  23.05.2019, 10:18
@Eclair89

Nichts anderes habe ich gesagt. Man MÜSSTE anfechten, wenn man einen Beschluss weghaben will.

Eclair89  23.05.2019, 10:41
@AnglerAut

"...wenn man einen Beschluss weghaben will" und genau das hat eben gefehlt.

AnglerAut  23.05.2019, 11:28
@Eclair89

Es war nur durch den Konjunktiv impliziert.