Mitgegangen mitgefangen?
Hallo Leute. Ich wollte fragen ob ich auch eine Anzeige kriegen kann wenn mein Kollege einen Roller mit geklautem kennzeichen und ohne führerschein fährt und ich hinten drauf sitze. Krieg ich auch ne Strafe wenn ich sage „ich wusste es nicht“ oder kriegt nur er ne Strafe?
Du wusstest nicht, dass er nicht versichert = ohne Kennzeichen ist? Hast Du Augenschäden?
Er hat n Kennzeichen aber ist nicht seiner
3 Antworten
Wenn dir das Wissen um das geklaute und genutzte Kennzeichen nachgewiesen werden kann, bist du m.E. nach Mittäter, denn der Weg von A nach B wurde auch von dir zurück gelegt. Ganz egal ob du am Lenker saßt oder hinten drauf.
Aber von der Straftat hat er doch partizipiert?
Nein, eben nicht. Er hat das Fahrzeug nicht unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung gesetzt und gehalten, folglich hat er es nicht geführt und kann somit nicht gemeinschaftlich ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt haben.
Gleiches gilt für den Gebrauch hinsichtlich der Versicherung. Wenn er es nicht gebraucht hat, kann er nicht gemeinschaftlich einen Gebrauch ohne bestehenden Versicherungsvertrag begangen haben.
Und da er das Kennzeichen nicht an den Roller geschraubt hat, kann er nicht gemeinschaftlich das Kennzeichen an den Roller geschraubt und dadurch eine falsche zusammengesetzte Urkunde hergestellt haben.
Wenn er als Mittäter bestraft werden soll, muss er während der Fahrt irgendein Bedienelement genutzt haben, um sich die Fahrzeugführereigenschaft mit dem Fahrer zu teilen, er muss irgendeine Betriebsgefahr verwirklicht haben, indem er beispielsweise im Auftrag des Täters das Fahrzeug irgendwo geparkt hat, und er muss an der Herstelleung der falschen zusammengesetzten Urkunde beteiligt gewesen sein, indem er beispielsweise das Nummernschild gehalten hat, während der Täter es festgeschraubt hat.
Wenn er dir gehört, ja. Wenn nicht nein. Wenn du das wusstest, ?, aber du wusstest es ja nicht. Da du die Frage gestellt hast, hast du es gewusst und jedenfalls zumindest damit hier zugegeben.
Sei mal nicht so
Habe ich was falsches geschrieben?
Neee alles guut
Ne, das mitfahren ist nicht verboten.
Wenn ma aber weiss, dass das Fahrzeug geklaut wurde, dann ist die Sachlage anders...
Ne, welche Straftat würde die Person denn dann deiner Meinung nach begehen?
Mittäterschaft. Du wusstest davon, wer von einem Verbrechen weiß hat es zu melden.
Wo das steht ist irrelevant - Fakt ist, wenn der Mitfahrer wusste,
- dass der Fahrer mit einem geklauten Nummernschild
- oder einem geklauten Roller
- oder auch betrunken fährt,
dann ist er mit dran, denn er hätte die Fahrt verhindern müssen...
Wo das steht ist irrelevant
Ist nicht irrelevant, denn keine Strafe ohne Gesetz (§1 StGB)
Ne, hätte er nicht verhindern müssen. Nirgends ist vorgeschrieben das er verhindern muss.
dann ist er mit dran, denn er hätte die Fahrt verhindern müssen...
Einer Behörde gemeldet werden müssen nur bestimmte Straftaten und dann auch nur wenn der Erfolg oder die Ausführung der Straftat noch abgewendet werden kann.
Von diesen bestimmten Straftaten gemäß §138 Abs. 1, 2 StGB ist aber keine in dem Fall erfüllt.
Daher noch mal die Frage, wo soll stehen das er es verhindern muss?
Na dann lasse ich mal die echten Polizisten zu Wort kommen...
Weil mir ist es sch** egal, wo das steht...
Aber lass Dich oder den Fragesteller mal erwischen, dann spätestens, werdet ihr die Härte des Gesetzes spüren...
Hoffentlich steht dann nicht so ein Weichspüler vor euch, sondern einer, der euch das mal verdeutlicht....
Die Antwort wurde ja auch bereits gegeben, sieh mal ganz nach oben, was der Kollege von der Polizei dazu sagt..
Ich sage das selbe und jetzt auch nix mehr weiter, denn ihr habt eure Antworten und die Folgen spürt ihr spätestens, wenn die blauen euch mal aufhalten...
Erstmal ist das kein Polizist, sondern nur eine Community Experte für das Thema Polizei.
Abgesehen davon haben auch Polizisten nicht unbedingt Ahnung von Jura. Sie sind die Exekutive und nicht die Judikative.
Weil mir ist es sch** egal, wo das steht...
Es steht ja auch nirgendwo.
Ich sage das selbe und jetzt auch nix mehr weiter, denn ihr habt eure Antworten
Quellen basierte Antworten sehen jedoch ziemlich anders aus...
und die Folgen spürt ihr spätestens, wenn die blauen euch mal aufhalten...
Als mitfahrer hätte ich keine Folgen zu befürchten, also hätte ich auch kein Problem wenn sie mich als Mitfahrer aufhalten.
§25 StGB:
Es stehen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag und Urkundenfälschung im Raum.
§21 StVG:
Der Beifahrer hat das Fahrzeug nicht geführt. Die Tat wurde ausschließlich vom Täter begangen.
§6 PflVG:
Der Beifahrer hat das Fahrzeug nicht gebraucht oder den Gebrauch gestattet, auch hier wurde die Tat ausschließlich vom Täter begangen.
§267 StGB:
Sein Kollege hat die zusammengesetzte Urkunde gefälscht. Der Beifahrer hat keine der aufgezählten Handlungen begangen.