Mitfahrer zum Krankenhaus?

6 Antworten

Hi,

Nein, eine derartige Verpflichtung gibt es nicht.

Eher das Gegenteil trifft zu: "Mitfahrer" gelten im Rettungsdienst als Ausnahme, die Entscheidung zur Mitnahme obliegt der Fahrzeugbesatzung.

Praktiziert wird es eigentlich nur in wenigen Fällen, z.B. der Vater bei beginnenden Geburten, ein Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen oder ein Betreuer bei behinderten bzw. pflegebedürftigen Menschen. Und auch da ist es eine Einzelfallentscheidung.

"Fremde", wie Schulsanitäter, Freunde etc. werden de facto überhaupt nicht mitgenommen - dazu besteht auch meist keinerlei vernünftiger Anlass.

LG

Nein, eine derartige Verpflichtung besteht nicht, die einzige Ausnahme stellen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen sowie gesetzliche Betreuer dar, ansonsten, obliegt die Entscheidung der Besatzung des Rettungsmittels. Nahe Angehörige des Patienten dürfen auf Wunsch des Patienten in aller Regel mitfahren, dabei erfolgt jedoch eine Abwägung durch die Besatzung, wenn diese die Vermutung hat, dass der Angehörige aufgrund dieser emotionalen Ausnahmesituation die notfallmedizinische Versorgung beeinträchtigen könnte, dann nicht. Zudem haben manche Hilfsorganisationen Dienstanweisungen dazu erlassen, wie die Mitnahme von Patientenangehörigen zu handhaben ist, an diese, hat sich das Rettungsfachpersonal dann zu halten. Eine Beförderungspflicht besteht nur gegenüber dem Patienten und gegenüber dessen gesetzlichen Vertretern. Außerdem, können insgesamt nur soviele Personen mitgenommen werden, wie in der Zulassungsbescheinigung des Rettungsmittels eingetragen sind, mit Notarzt und noch einem Auszubildenden dabei, fehlt es dann also schon an den notwendigen Sitzplätzen für einen Angehörigen oder einen Freund. Mfg.

PS: derzeitig ist der Zutritt von Angehörigen und Freunden in Krankenhäuser durch das Corona- Virus sowieso stark eingeschränkt oder komplett untersagt, je nach Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Einen Angehörigen oder einen engen Freund mitfahren zu lassen, wenn dieser dann sowieso vor der Türe des Krankenhauses warten muss, dass ergibt schlichtweg keinen Sinn.

Die Mitnahme einer weiteren Person kann rechtlich durchaus fragwürdig sein und ist deshalb kritisch abzuwägen. Deshalb geschieht das eigentlich nur bei eindeutiger Notwendigkeit (benötiger Erziehungsberechtigter oder Dolmetscher) oder als "freundliche Geste" gegenüber Leuten, die keine andere Wahl haben.

Ich wüsste keinen Grund, weshalb ich einen Schulsanitäter mitnehmen sollte. Einmal hat er Schulpflicht, zweitens müsste das mit seinen Erziehungsberechtigten geklärt werden, drittens ist er weder Dolmetscher, noch Erziehungsberechtigter. Wäre also eine rein touristische Fahrt.

Eine Verpflichtung, dass jemand mitfährt, gibt es nicht. Auch Erziehungsberechtigte minderjähriger Patienten können sagen, dass sie lieber im eigenen Auto zur Klinik fahren. Aber es ist klar, dass sie kommen müssen.

Nein.

Wenn man das nicht will, dann kommt auch keiner mit.

Manchmal ist das auch nicht möglich, wenn eh schon viele Leute da sind. Ich denke das erklärt sich von selbst.

Wer sollte dich dazu zwingen? Meistens ist es gar nicht möglich, dass ein Dritter mit fährt.