Mit geliehenem Wagen auf den Verkehrsübungsplatz?
Ist es erlaubt, bei einem Autoverleih (Sixt, Europcar, o.ä.) einen PkW zu leihen und damit einen 16-/17-Jährigen auf dem Verkehrsübungsplatz üben zu lassen? Der Entleiher würde durchgängig auf dem Beifahrersitz sitzen, ist Anfang 40 und seit vielen Jahren routinierter Autofahrer, hat aber leider keinen eigenen Wagen ...
... Warum diese seltsame Frage?
Der Nachmittag auf dem Übungsplatz soll eine Belohnung sein für besonderes Engagement in den letzten Schulwochen dieses Schuljahres. Allerdings habe ich meinem Kumpel geraten, sich vorher schlau zu machen, ob sowas o.k. ist. Und ich habe versprochen, mich etwas für ihn umzuhören ...
5 Antworten
Bei SiXt anrufen und nachfragen. Aber im Zweifelsfall....wo kein Kläger, da kein Richter. Ob man den Wagen jetz im Straßenverkehr um nen Baum wickelt oder unter semi-kontrollierten Umständen aufm Übungsplatz is dem Verleiher vermutlich herzlich egal. Was deine Haftpflicht-Versicherung dazu sagt steht allerdings auf nem anderen Blatt. Aber auch da hilft ein kurzer anruf
Nein, das geht nicht. Zum einen ist der Fahrer nicht eingetragen. Er darf also nicht ans Steuer.
Dann müssen die Fahrer vor der Fahrt klären, ob die bestehende Fahrzeug-Versicherung Schäden bei solchen Übungsfahrten übernimmt. Das dürfte in dem Fall abschlägig beschieden werden.
Zum anderen sind (zumindest bei uns) Mietwagen auf dem Übungsplatz nicht zugelassen.
mit dem eigenen Wagen sind diese Verkehrsübungsplätze durchaus gut. Bei Mietwagen ist das wohl ein Ausschluß.
Hat Niemand einen eigenen Wagen, den er zur Verfügung stellt ?
Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder auf privatem Gelände wohl strikt untersagt. Da sichern sich die Mietwagenfirmen ab.
Ich wette mit dir, dass das in den AGBs steht, dass das Auto nur von eingetragenen Fahrern mit Führerschein gefahren werden darf.
Wenn nix passiert juckt das wahrscheinlich keinen, falls doch haste garantiert ordentlich Stress.
Der Übungsplatz darf nicht öffentlich zugänglich sein (also mit Auto bzw voll umzäunt) und der Besitzer muss eindeutig zu stimmen dann Ja.
Nein, Mietautos darf nur jemand fahren, der als Fahrer im Vertrag eingetragen ist ... und jemand,der keinen Führerschein hat, wird nicht eingetragen.
Aber wenn der Vermieter das nicht sieht .... wird er nichts dagegen machen können, dann wird das nur zu einem Problem wenn ein Unfall passiert.