Mit dem Traktor zum Traktortreffen im Alter von 16?

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der T ist nur für landwirtschaftl.tätigkeit zugelassen,da scheidet der trecker mit schwarzem kennzeichen schon mal aus und traktortreffen zählen nicht zu landwirtschaftl.tätigkeiten.wenn schon dann musst 18 sein mit klasse B geht bis 3.5 ton gesamtgewicht.wenn schwerer brauchst den C1 und das tempo spielt auch keine rolle

Danke für die Antworten. Also hat man keine Chance nur mit T Spassfahrten zu machen.

§6 Abs 1 FeV:

Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

§6 Abs 5 FeV:

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.

Der Punkt "private Vergnügungsfahrten" ist hier nicht aufgeführt. Da deine Fahrerlaubnis ausdrücklich nur für diese Zwecke gilt, wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Kommt drauf an, wie der Polizist der, dich kontrolliert, drauf ist. Wahrscheinlich lassen das die meisten durchgehen. Aber eigentlich gelten die Führerscheine der Klasse L und T nur für den landwirtschaftlichen gebrauch. Ein Traktortreffen würde ich nicht als landwirtschaftliche Nutzung des Traktors einstufen. Daher währe das Fahren ohne Führerschein. Für nicht landwirtschaftliche Nutzung brauchst du für Tranktoren auch einen Führerschein der Klasse C. Wie genau das bei Traktortreffen in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber nach Verordnung fährst du ohne Führerschein. Die Polizisten auf dem Land sind da aber meistens etwas lockerer drauf. Ich hatte mal einen kleinen Unfall mit einem Traktor und der Polizist hat noch nicht mal nach meinem Führerschein gefragt.

Das darf man NICHT mit der Führerscheinklasse T:

  • Den Traktor für Zwecke einsetzen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich sind.

Quelle. Agrarheute.com