Mit dem Auto der Mutter geblitzt?

11 Antworten

Das ist jetzt keine Aufforderung, bestimmte Dinge zu tun bzw. zu lassen!

Also wenn nette Leute an der Tür stehen, auch wenn es Polizisten sind, brauchst du selbst nicht zur Tür zu gehen und öffnen. Genauso wenig musst du sie in die Wohnung lassen. Dafür brauchen sie einen Durchsuchungsbeschluss, und den bekommen sie wegen einer --- hoffentlich nur einmaligen --- Geschwindigkeitsübertretung schon mal nicht.

Es gibt noch andere originelle Lösungsmöglichkeiten, aber die kann ich hier leider nicht schreiben.

Wenn z.B. der Fahrer eine real (oder auch fiktiv) existierende Person in einem fernen Land (z.B. USA) wäre oder in einem europäischen Land lebt, das nicht zur EU gehört, ist es schon ziemlich schwierig, diese Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Bei Parkverstößen gibt es die Halterhaftung, aber nicht bei Geschwindigkleitsübertretungen. Und gelegentlich gibt es sie noch, die jungen Leute, die per Anhalter durch die Lande reisen.

Ahnungslos kann man auch immer sein, wer da wohl gefahren ist. Wenn jedoch wiederholt die Geschwindigkeit übertreten und der Fahrer nicht ermittelt werden kann, droht natürlich --- und meiner Meinung nach auch völlig zurecht --- irgendwann mal eine Fahrtenbuchauflage.

Aber vielleicht hast du Glück und es wird nur deine Mutter angeschrieben und mit dem Bezahlen des Bußgeldes incl. einem Punbkt für deine Mutter in Flensburg ist juristisch alles erledigt. Aber mach dir ernsthaft Gedanken darüber: Bei 21 km zuviel hast du mindestens 30 km am Tacho mehr gehabt als erlaubt. Schon sehr bedenklich!

Auch wenn es im Moment unangenehm und ggf. etwas teuer ist, mit der Wahrheit zu leben, aber auf die Dauer ist ein ruhiges Gewissen unbezahlbar. Wenn man daraus gelernt hat, kann es sogar lebensrettend sein.

PP2002 
Fragesteller
 02.03.2017, 12:01

Ist tatsächlich bedenklich, ja. Aber Ich war zwei Stunden von zu Hause entfernt, kannte mich nicht aus, und habe nach einer Landstraße wo 100 km/h erlaubt waren, dann wohl ein Ortseingangsschild übersehen, weil es immer noch so ländlich aussah. Habe leider zu spät aufs Tacho geschaut um zu sehen wie viel zu schnell ich war. Ich bin mir nicht mal sicher ob ich über 21 km/h zu schnell war, mir kam es nur irgendwie so vor. Aber das war einmalig, denn ansonsten halte ich mich wirklich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung und habe das sicher nicht mutwillig gemacht.
Danke, für deine ausführliche Antwort!

Ich bin etwas durcheinander was hier die anderen schreiben.Ich kann das nur aus meiner eigenen Erfahrung schreiben.Als ich vor sich Jahren in der Probezeit war,da bin ich Nachts bei schlechter Sicht in einer 70er Zone unterwegs gewesen.Bin aber nur 64 Km/h gefahren weil die Sicht so mies war und habe auch so das Ortsschild nicht gesehen und zack wurde ich mit 14 km/h hinter dem nichtgesehenen Ortsschild geblitzt.Ich war damals auch mit dem Auto meiner Mutter unterwegs.Meine Mutter bekam einen Brief,wo der Vorfall dagelegt wurde + Blitzerbild und sie sollte 25 Euro Strafe zahlen.Hier haben wir auch erfahren,das die Angabe,wer gefahren ist,beim ersten Vergehen noch freiwillig ist.Würde ich nochmal geblitzt werden,MÜSSTE meine Mutter angeben wer gefahren ist.Naja,ich habe meiner Mutter die 25 Euro gegeben,und Thema war erledigt.Ich hatte den Lappen damals erst 2 Monate und hatte natürlich auch etwas Panik.Seither aber nie wieder geblitzt worden :-)

PP2002 
Fragesteller
 01.03.2017, 19:18

Bei 14 km/h drüber ist es auch noch etwas anderes als bei 21 denke ich aber danke :)

Jein. 

In aller Regel werden die Bilder durchgesehen. Dabei wird überprüft, ob es sich beim Fahrer um den Halter handeln kann. Wenn also eine ältere Frau als Halter eingetragen ist und auf dem Foto ein junger Mann zu sehen ist, wird dein Vorhaben nicht funktionieren. 

Grundsätzlich bist du schuldig. Es stellt sich nun die Frage, ob du als Fahrer ermittelt wirst oder nicht. Wenn ja, wirst du um deine Strafe nicht rumkommen. Wenn nein, hast du Glück gehabt. 

Nee, der Fahrer wird betraft und die Behörde wird sicher auf dem Foto erkennen das es nicht die Halterin ist.

Also wird sie einen Anhörungsbogen bekommen und gefragt wer gefahren ist.

Natürlich muss sie dich als Sohn nicht belasten, doch der Verweis auf dieses Aussageverweigerungsrecht wird die Behörde auf genau die richtige Spur bringen.

Dein Passfoto ist ja hinterlegt und ein Abgleich kann dich wahrscheinlich identifizieren.

Denke die einzige Chance ist auf Zeit zu spielen. Evt. kommst du in die Verjährung (glaube 3 Monate nach dem Vorfall).

marcel2212  28.02.2017, 19:54

Also wird sie einen Anhörungsbogen bekommen und gefragt wer gefahren ist.

und genau diesen bogen brauchst du nicht ausfüllen und nicht zurück schicken. einfach bezahlen, dann werden die sich nicht mehr melden.

spaceflug  28.02.2017, 19:55
@marcel2212

Nein, da wird nix mit Kosten oder so drin stehen. Nur die Frage wer der Fahrer war.

Den kann sie beantworten oder es auch sein lassen :)

Crack  28.02.2017, 20:00
@marcel2212

Also wird sie einen Anhörungsbogen bekommen und gefragt wer gefahren ist.

und
genau diesen bogen brauchst du nicht ausfüllen und nicht zurück
schicken. einfach bezahlen, dann werden die sich nicht mehr melden.

Genau genommen wird sie einen Zeugenfragebogen erhalten.

marcel2212  28.02.2017, 20:11
@Crack

also ich hatte immer ein brief bekommen, da war das bild vom blitzer drauf und da stand wie schnell man war und was es kostet.

in den brief konnte man dann noch angaben zum fahrer machen, wenn der halter nicht selbst gefahren ist.

die angaben zum fahrer braucht ihr nicht machen, sondern einfach nur bezahlen. und wenn es über 21kmh zuviel war wird der halter dann ein punkt bekommen. immerhin besser als wenn du wegen den einen punkt eine nachschulung machen musst.

spaceflug  28.02.2017, 20:13
@marcel2212

Lies nochmal oben.

Halter ist eine Frau

Fahrer ein Mann (junger Mann mit Probezeit).

PP2002 
Fragesteller
 28.02.2017, 20:36

Nein, ich bin ebenfalls eine Frau, kein Mann.

spaceflug  28.02.2017, 22:57
@PP2002

Oh...dachte mir du wärst der Sohn :)....sry.

Hallo,

das kommt zum einen darauf an, ob du männlich oder weiblich bist und zum anderen, wie groß der Altersunterschied oder die Ähnlichkeit der beiden Personen ist.

Deine Mutter als Halterin des Fahrzeugs erhält den Anhörungsbogen. Sie kann sich darin auch gleich selbst beschuldigen oder auch keine Angaben zur Tat machen.

Allerdings gibt es ein gestochen scharfes Foto.

Wenn du also männlich bist, dann funktioniert das nicht. Und selbst wenn du weiblich bist, dann müsstest du schon verdammt als aussehen, damit man nicht am Geburtsdatum erkennt, dass das auf dem Foto nicht deine Mutter ist.

Sollte man den Angaben deiner Mutter nicht glauben, dann stehen in Kürze nette Damen und/oder Herren in Uniform vor eurer Tür, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

Die auf der Bußgeldstelle sind weder blind noch blöd und solche Sachen wie von marcel2212 geschrieben sind entweder erfunden oder die absolute Ausnahme.

Viele Grüße

Michael