Mit Cannabis nach der Grenze erwischt?
Wie sind zu viert in Holland gewesen, drei von uns haben Cannabis konsumiert. Wir haben auch etwas nach Deutschland mitgenommen und wurden an der Grenze angehalten und kontrolliert. Einer hat 10g und einer 6g dabei gehabt. Der Fahrer hat nicht konsumiert und nichts dabei, ist aber noch in der Probezeit genauso wie ein Konsument. Was kommt jetzt auf uns zu ? Hat da jemand Erfahrung?
5 Antworten
Also, dem Fahrer passiert gar nichts, wenn er nichts konsumiert hat, nichts dabei hatte und auch die letzten Wochen nichts konsumiert hatte.
Den Beifahrern, das kommt aufs Bundesland an. Ich vermute NRW? In dem Fall: Bis zu 10gr. kann das Verfahren eingestellt werden. Wenn vorher nie aufgefallen ist eine Einstellung des Verfahrens auch nicht unwahrscheinlich. Die werden trotzdem deswegen Post bekommen. Im ungünstigsten Fall: Strafanzeige und Anklage wegen Besitz von BTMG.
Hrm, davon habe ich keinerlei Ahnung, das habe ich auch gerade überhaupt nicht bedacht. Wenn du dazu was sagen kannst, bitte gerne tun.
Einfuhr wäre Bannbruch, § 372 AO, der aber subsidiär zum Verstoß gegen das BtMG ist.
Interessant wäre was ganz anderes, eine Schwachsinnsvorschrift, die Schiffsgefährdung (§ 297 StGB). Der TB wurde erfüllt.
Interessant wäre was ganz anderes, eine Schwachsinnsvorschrift, die Schiffsgefährdung (§ 297 StGB). Der TB wurde erfüllt.
Ehm, Schiff ungleich Auto... Ich ging davon aus, dass die nicht mit einem Schiff über die Grenze geschippert sind ;-) und der Fahrzeugführer ist ja hier nicht in Gefahr.
In meinem Strafrechtskommentar steht zu dieser Vorschrift, dass sie Blödsinn ist.
Falls es dich interessiert, Thomas Fischer, Bundesrichter, hat da was Nettes zu geschrieben:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/strafgesetzbuch-misslungene-gesetzgebung
Danke, werde ich mir mal überfliegen.
Im ungünstigsten Fall: Strafanzeige und Anklage wegen Besitz von BTMG.
Ist der Besitz des BtMG strafbar? Ich hab zwei davon zu Hause liegen.
Lach. Hast recht. War ich dämlich. Normalerweise achte ich bei sowas darauf - zum Beispiel das ich Sachen im PDFormat verschicke :-D. Hier offensichtlich nicht ;-). Nein, nein, du darfst deine BtMGs weiter behalten :-D, nur die BtMs solltest du nicht haben ;-).
Puuuhh... da hab ich aber Glück gehabt :D
Das gibt zumindest ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von BTM-Drogen. Jeder Besitz ist -unabhängig von der Menge- eine Straftat.
Wie es dann weiter geht, entscheidet der Staatsanwalt. Er KANN das Verfahren unter gewissen Voraussetzungen einstellen, muss es aber nicht.
Welche Strafe ihr zu erwarten habt , kann ich nicht sagen , aber es gibt auch Sehenswürdigkeiten , die man sich anschauen kann .
Zb Kontrollfahrzeug an der Grenze , Uniform der Polizei usw !
Anprangerung in der Tageszeitung
- https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
- Google "Grüne HIlfe Cannabis Führerschein"
Es geht hier aber nicht nur um BTM besitz, sondern um die Einfuhr nach Deutschland...