Mit Cannabis nach der Grenze erwischt?

5 Antworten

Also, dem Fahrer passiert gar nichts, wenn er nichts konsumiert hat, nichts dabei hatte und auch die letzten Wochen nichts konsumiert hatte.

Den Beifahrern, das kommt aufs Bundesland an. Ich vermute NRW? In dem Fall: Bis zu 10gr. kann das Verfahren eingestellt werden. Wenn vorher nie aufgefallen ist eine Einstellung des Verfahrens auch nicht unwahrscheinlich. Die werden trotzdem deswegen Post bekommen. Im ungünstigsten Fall: Strafanzeige und Anklage wegen Besitz von BTMG.

Tuehpi  24.04.2019, 12:01

Es geht hier aber nicht nur um BTM besitz, sondern um die Einfuhr nach Deutschland...

guitschee  24.04.2019, 12:04
@Tuehpi

Hrm, davon habe ich keinerlei Ahnung, das habe ich auch gerade überhaupt nicht bedacht. Wenn du dazu was sagen kannst, bitte gerne tun.

furbo  24.04.2019, 12:11
@guitschee

Einfuhr wäre Bannbruch, § 372 AO, der aber subsidiär zum Verstoß gegen das BtMG ist.

Interessant wäre was ganz anderes, eine Schwachsinnsvorschrift, die Schiffsgefährdung (§ 297 StGB). Der TB wurde erfüllt.

guitschee  24.04.2019, 12:13
@furbo
Interessant wäre was ganz anderes, eine Schwachsinnsvorschrift, die Schiffsgefährdung (§ 297 StGB). Der TB wurde erfüllt.

Ehm, Schiff ungleich Auto... Ich ging davon aus, dass die nicht mit einem Schiff über die Grenze geschippert sind ;-) und der Fahrzeugführer ist ja hier nicht in Gefahr.

guitschee  24.04.2019, 12:23
@furbo

Danke, werde ich mir mal überfliegen.

furbo  24.04.2019, 12:08
Im ungünstigsten Fall: Strafanzeige und Anklage wegen Besitz von BTMG.

Ist der Besitz des BtMG strafbar? Ich hab zwei davon zu Hause liegen.

guitschee  24.04.2019, 12:10
@furbo

Lach. Hast recht. War ich dämlich. Normalerweise achte ich bei sowas darauf - zum Beispiel das ich Sachen im PDFormat verschicke :-D. Hier offensichtlich nicht ;-). Nein, nein, du darfst deine BtMGs weiter behalten :-D, nur die BtMs solltest du nicht haben ;-).

furbo  24.04.2019, 12:12
@guitschee

Puuuhh... da hab ich aber Glück gehabt :D

Das gibt zumindest ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von BTM-Drogen. Jeder Besitz ist -unabhängig von der Menge- eine Straftat.

Wie es dann weiter geht, entscheidet der Staatsanwalt. Er KANN das Verfahren unter gewissen Voraussetzungen einstellen, muss es aber nicht.

Welche Strafe ihr zu erwarten habt , kann ich nicht sagen , aber es gibt auch Sehenswürdigkeiten , die man sich anschauen kann .

Zb Kontrollfahrzeug an der Grenze , Uniform der Polizei usw !

Anprangerung in der Tageszeitung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung