Mit bester Freundin zusammenziehen, was beachten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey, ja du hast recht auf das Kindergeld und den Unterhalt wenn du ausziehst. Allerdings hast du als Schülerin kein Recht auf Harz IV. Wenn ihr das Geld für die Kaution und die erste Monatsmiete habt, sowie einen Einkommensnachweis, dann habt ihr natürlich Chancen eine Wohnung zu bekommen. Es klingt für mich als wäre es besser deine Freundin lässt sich als Hauptmieterin eintragen bzw wer 'verdient' mehr Geld? Wenn euer Einkommensnachweis nicht ausreicht könnt ihr eure Eltern bitten für euch zu bürgen. Bedenkt, dass die Miete nicht mehr als ein drittel eures Einkommens Ausmachen sollte. Also:

BEI DIR: Kindergeld + Unterhalt sollte 3x so hoch sein wie die 1/2 Miete BEI IHR: Lohn sollte 3x so hoch sein wie die 1/2 Miete

Beispiel: Gesamtmiete warm (inkl. Betriebskosten) 600 Euro, dann sollte jeder von euch mindestens 900 Euro verdienen ;)

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 20:12

okay okay. Super Antwort. Dankeschön. Hat mir schon etwas geholfen.

Zusätzlich müsste ich noch Harz 4 beantragen, oder?

Wirst du nicht bekommen. Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet.

Haben wir überhaupt eine Chance eine Wohnung zu bekommen?

Hängt vom Wohnungsmarkt eurer Region ab und den Vermietern.

Müssten wir eine Art Zwecksgemeinschaft gründen? Müsste ich Hauptmieter sein & sie Untermieter ?

Ihr könnt beide Hauptmieter sein. Dann haftet ihr aber gesamtschuldnerisch und könnt auch nur gemeinsam kündigen.

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 20:13

Vielen Dank

Meine Beste Freundin und ich ( beide 19 ) haben vor zusammen in eine 3-Raumwohnung zu ziehen. Sie ist Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr & ich gehe zur Schule ( mache Fachabitur ). Wenn ich ausziehen würde, bekäme ich mein Kindergeld & mein Vater müsste mehr Unterhalt zahlen.

Wenn Du bei deinem Vater wohnen solltest, muss er bestimmt nicht mehr Unterhalt zahlen nur weil Du ausziehen möchtest, denn Du kannst ja zu Hause wohnen bleiben.

Zusätzlich müsste ich noch Harz 4 beantragen, oder?!

Was Du in der Regel nicht bekommen wirst, wenn Du noch keine 25 Jahre alt bist, da das Jobcenter bei unter 25 Jährigen nur in besonderen Fällen zahlt.

Haben wir überhaupt eine Chance eine Wohnung zu bekommen?

Ein Vermieter will, das die Miete regelmäßig kommt und das sich der Mieter die Wohnung leisten kann. Bei Eurem Einkommen nicht so einfach.

Müssten wir eine Art Zwecksgemeinschaft gründen? Müsste ich Hauptmieter sein & sie Untermieter ?

Man kann ein Untermietverhältnis machen oder aber auch einen gemeinsamen Mietvertrag.

Der gemeinsame Mietvertrag ist meiner Meinung nach nicht so gut, da bei Auszug einer Person beide gemeinsam kündigen müssen.

MfG

Johnny

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 21:24

Wohne bei meiner Mutter.

danke

Du kriegst kein Harz 4 wenn du nie in deinem Leben gearbeitet hast... 2. Dein Vater MUSS nicht mehr Unterhalt zahlen, er kann wenn er will. Er müsste nur, wenn er dich nicht mehr Zuhause haben will, und dich rausgeworfen hat. Soviel dazu.

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 20:07

das nächste Mal etwas freundlicher. TROTZDEM DANKESCHÖN !!!!!!!!!!!

kevin1905  17.04.2014, 20:13
Du kriegst kein Harz 4 wenn du nie in deinem Leben gearbeitet hast

Das ist auch keine Zugangsvoraussetzung um ALG II zu bekommen. ALG II bekommt wer bedürftig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

In eurem Alter müssen die Eltern zahlen... Wenn sie das nicht können/wollen, musst du eben arbeiten gehen. Wieso sollte der Staat eure "Wünsche nach Zweisamkeit" auf Steuerkosten finanzieren?

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 20:06

Wie die Eltern müssen zahlen? Kannst du das bitte ausführlicher erklären?

altermann58  17.04.2014, 20:08
@Yesah

Sie müssen euch nicht ausziehen lassen. Sie können allerdings gerne freiwillig zahlen! Du kannst sie nicht zu Unterhaltszahlungen zwingen, wenn sie dir ein Zimmer/Bett in der häuslichen Wohnung bereitstellen können.

Yesah 
Fragesteller
 17.04.2014, 20:10
@altermann58

Ich wusste bis jetzt gerade eben nicht mal, dass Eltern soetwas machen würden. Es ist mein Wunsch auszuziehen. Nicht dieses Jahr noch. Ich würde nicht verlangen, dass meine Eltern mir das bezahlen. Wenn dann, gehe ich nebenbei jobben, soweit es meine Zeit in der ich nicht für die Schule büffeln muss, zulässt.

kevin1905  17.04.2014, 20:19
@altermann58

Ab Volljährigkeit hat das Kind Anspruch auf Barunterhalt.

johnnymcmuff  17.04.2014, 21:02
@Yesah
Ich würde nicht verlangen, dass meine Eltern mir das bezahlen.

Ach aber die Allgemeinheit soll zahlen dürfen?

Eine bisschen einseitige denkweise, oder?

Ihr solltet dann ausziehen, wenn Ihr Euch eine Wohnung leisten könnt und das ist in der Regel, wenn man ausgelernt hat und einen Job hat.

Nebenjobs interessieren den Vermieter nicht, der möchte lieber Mieter mit geregeltem und gutem Einkommen.

Oder er verlangt z.B, eine Bürgschaft.