mit 19 in eine WG ziehen?

4 Antworten

Ist so in dem Alter.

Wir haben dann eben früher eine entsprechend große Wohnung im unteren Preissegment gesucht und uns da als WG beworben. War früher noch nicht rechtlich so festgezurrt wie heute. Belest Euch also auf jeden Fall VORHER bezüglich

mietrecht wohngemeinschaft

Kommt eh immer gut beim Vermieter, wenn sich die jungen Leute schlau gemacht haben. Zeugt von Verantwortungsbewusstsein.

Im 3. Lj. nur 450,-? Schon wenig. Mal 2 = 900 + 700 = 1600

Zeitung austragen, einen Putzjob übernehmen, Nachhilfe geben sind so Möglichkeiten.

Möbel von Second-Hand. Also entweder bei Facebook, die zahlreichen deutschen kostenlosen Marktplätze - inklusive jenem der Kommune vor Ort - , Möbellager, dann gibt es so Ausräumfirmen die günstig gute Sachen verkloppen - und teilweise gegen kleines Entgeld liefern.

Gemeinsam für Verpflegung sorgen.

Deine Kumpels haben sicherlich auch Anspruch auf Aufstockung. Sollten sich erst mal dazu schlau machen.

Merkt es Euch grundsätzlich:

Erst die rechtliche Grundlage online im Volltext aufrufen, durcharbeiten, drüber nachdenken, womöglich in entsprechenden Foren nachlesen und sich Tipps dort abgreifen, dann entscheiden.

Rheinflip  28.05.2018, 19:53

Azubis bekommen kein Alg2, da kommt eher Bab ins Spiel

teafferman  28.05.2018, 19:54
@Rheinflip

Jo. Das werden die selbst raus bekommen. Die haben sicherlich auch Netzanschluss. Und gehört werden sie auch schon davon haben. Unterstelle ich jedenfalls. Sonst ist es wirklich schlimm um uns bestellt.

In meinen Augen ist das nicht sehr eng, sondern ZU eng.

Wenn ihr nicht Stockbetten in eine Zweizimmerwohnung stellen wollt, seid ihr auf der Suche nach einer 3-oder 4-Zimmerwohnung. Da müsstet ihr schon argen Dusel haben, wenn ihr unter 600 Euro warm etwas findet. Heißt: Pro Nase bleiben euch noch 200 oder 250 Euro. Für Essen, Kleidung, Fahrtkosten, Handy, Internet usw..

Theoretisch solltet ihr aber alle noch Unterhalt von den Eltern bekommen und unter Umständen das Kindergeld auf euch beantragen können. Dann sähe die Sache ganz anders aus.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-bekommt-berufsausbildungsbeihilfe-bab_088301.html

Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur für die Auszubildenden, die zum förderungsfähigen Personenkreis nach § 59 SGB III gehören.

Ferner müssen die sonstigen persönlichen Voraussetzungen vorliegen, § 60 SGB III.

Das bedeutet, dass der Auszubildende außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen muss und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann..............

Entweder bekommen die Freunde BAB oder Unterhalt von den Eltern.