Mit 19 Hartz 4 beantragen?

7 Antworten

Grundsätzlich ja, praktisch ist es schwierig. Da du unter 25 bist, keine abgeschlossene Ausbildung hast und bei deinen Eltern wohnst, sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Du lebst mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft. Ob du ALGII bekommst oder nicht, hängt dann auch vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern ab. Soweit ich weiß ist es dabei nicht relevant, ob sie dir Taschengeld zahlen oder nicht. Wenn du ALG II beantragst, müssen auch die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (also deine Eltern) ihre Finanzen offen legen.

Hier zwei informative Links zu dem Thema:

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Arbeitsuchend/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485737

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697a30ae4a08.php

Ist der Antrag durch, was ein paar Wochen dauern kann, kommst du in die Arbeitsvermittlung. Jenachdem wie du deine Chancen einschätzt, einen neuen Nebenjob zu finden, ist also die Frage, ob sich für dich der Stress der Antragstellung überhaupt lohnt. Letztendlich wirst du eh wieder in einen Job kommen, so kannst du ihn dir immerhin frei aussuchen. Klingt ernüchternd, aber ist einfach so.

Ich hoffe ich konnte helfen. Viel Erfolg bei der Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche! :)

Wenn du unter 25 bist kannst du zwar einen Antrag auf ALG - 2 stellen,da du aber unter 25 mit deinen Eltern eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest,wirst du unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern keine ALG - 2 Leistungen bekommen !

Sie sind dir dann vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.

Erstmal sind deine Eltern für dich zuständig. Rückwirkend wird Hartz4 sowieso nicht gezahlt. 

Nein du wirst nichts bekommen denn deine Eltern sind für dich zuständig

Solange Du noch keine Ausbildung gefunden / abgeschlossen hast und unter 25 / 27 Jahre jung bist, so sind primär Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig. Und solange Du noch bei ihnen wohnst und Essen , Wäsche etc. bei ihnen kostenlos bekommst, so haben sie ihre Unterhaltspflicht dahingehend auch erfüllt.

Einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld hast Du nicht und ALG II wirst Du dann auch nicht bekommen. ( jetzt mal unter der Annahme, dass Deine Eltern ein ausreichend hohes Einkommen haben und nicht selbst auf staatliche Hilfe angewiesen sind )

Carlystern  06.05.2016, 01:47

Gold richtig!

isomatte  06.05.2016, 06:50

Das hat mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung / Studium nichts zu tun,selbst wenn das vorhanden wäre würden die Eltern unter 25 vorrangig zum Unterhalt verpflichtet sein,hier gilt das SGB - ll und nicht das BGB !

Dann müssten die Eltern das Kind schon vor die Tür setzen,dann sieht die Sache wieder anders aus,solange die Eltern das Kind bei sich wohnen lassen,geht das Jobcenter davon aus das es auch versorgt wird und da hilft unter 25 dann auch bei abgeschlossener Ausbildung kein Widerspruch,sondern nur ein Rausschmiss des Kindes.