Mit 160 Km/h auf der Autobahn Begrenzung 130 Km/h geblitzt wie viel Bußgeld wäre das?

4 Antworten

Hallo Spadas,

wenn Du mit 160 km/h geblitzt worden bist, muss von diesen 160 km/h noch 3 % an Messtoleranz  abgezogen werden. Das bedeutet an vorwerfbarer Geschwindigkeit würden maximal 155 km/h übrig bleiben. Dafür sieht der allgemeine Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor (gilt für eine Überschreitung von 21 - 25 km/h:


Tatbestandsnummer: 103774

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .25. (von 21 - 25) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).130. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).155. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß (für Dich unerheblich, da Du aus der Probezeit raus bist


Ich gehe mal davon aus, dass Du die 160 km/h im Augenblick des Blitzens vom Tacho abgelesen hast. Tachos zeigen aber immer eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als man wirklich gefahren ist. Zeigt das Tacho nur 5 km/h zu viel an, bleibt an vorwerfbarer Geschwindigkeit nur max. 20 km/h Überschreitung vor. In dem Fall würde der Bußgeldbescheid wie folgt aussehen (gilt von 16 - 20 km/h)


Tatbestandsnummer: 103210

Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .20. (von 16 - 20) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).130. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).150. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro (keine Verwaltungsgebühren fällig)

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Betrug die vorwerfbare Geschwindigkeit wirklich 160 km/h (wovon ich nicht ausgehe), würde der Bußgeldbescheid wie folgt aussehen:


Tatbestandsnummer: 103775

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .30. (von 26 - 30) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).130. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).160. km/h.

Ordnungswidrigkeit von.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 80 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein.


Zusammengefast.

Bestenfalls kommst Du mit einem Verwarnungsgeld von 30,00 Euro davon,

schlimmstenfalls kostet Dich das Ganze ein Bußgeld von 80,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren und Du bekommst einen Punkt.

Schöne Grüße
TheGrow 

wenn du auf dem tacho 160 hattest, wirst du mit ca 152/153 belastet werden. das müsste dann einen punkt ergeben (ab 21 km/h zu viel).

mit glück kommst du unter 151, was nur nen strafzettel bedeuten würde.

annokrat

80 Euro und ein Punkt

wenn es etwas schneller gewesen ist

120 Euro und ein Punkt

Rechne mal so um die 70,- € und einen Punkt....