Mit 15 Jahren in der S-Bahn mit Kinderticket gefahren

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Da wollte sich der Kontrolleur nur n bisschen aufspieln und dir Anst machen. Möglich ist es zwar theoretisch, aber in der Praxis wird da nichts passieren. Machs einfach nicht wieder und fertig ist die Laube.

Hallo sockenblume,

mit dem was Du da geschrieben hast, hast Du die Straftatbestände der nachfolgenden Paragraphen erfüllt:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


Früher, das ist aber schon einige Jahre her, erfolgte erst beim dritten mal erwischt werden eine Strafanzeige / Strafantrag bei der Polizei. Inzwischen sind was alle Verkehrsunternehmen dazu übergegangen JEDE Tat zwecks Strafverfolgung an die Polizei / Bundespolizei weiter zu melden.

Wurde ein entsprechender Strafantrag durch das Verkehrsunternehmen bei der Bundespolizei gestellt, führt dieses auch zu einem Strafverfahren. Die Polizei hat anders als von Dir geschrieben gar keine Möglichkeit als  ein entsprechende Strafverfahren gegen Dich einzuleiten, weil sich sonst die Beamten selber wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen würden.

Das bedeutet für Dich:

Die Polizisten werden auf jeden Fall, sobald sie Kenntnis von der Tat haben, ein Strafverfahren gegen Dich einleiten.

Im Rahmen des Strafverfahrens müssen die Polizisten Dich (und da Du noch nicht volljährig bist ) und auch Deine Eltern (da sie ein Anwesenheitsrecht haben)  zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Strafverfahren vorladen. Dieses ist Pflicht, da Dir rechtliches Gehör zwingend angeboten werden muss.

Allerdings bist weder Du, noch Deine Eltern verpflichtet dieser Vorladung folge zu leisten.

Die Polizisten werden alles was Du sagst protokollieren.

Das Vernehmungsprotokoll, geht dann zusammen mit der gesamten Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

Ist es das erste mal, dass Du straffällig geworden bist, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt.

Sollte das nicht der Fall sein, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen in der Du Dich dann vor einem Richter verantworten musst.

Als Jugendlicher beim ersten mal, wird Dir aber auch nicht viel passieren, wenn Du verurteilt wirst. In der Regel erfolgt nur eine Ermahnung oder wenn es hoch kommt, musst Du paar Sozialstunden zum Beispiel in einem Altenheim ableisten.

 Die Verurteilung steht übrigens nicht in Deinem Führungszeugnis drin und bereitet Dir später auch keine Probleme im Bezug auf eine Lehrstelle.


Übrigens, die 40 Euro die Du an die Bahn bezahlt hast / bezahlen musst sind keine Strafe, sondern diese Summe nimmt die Bahn als eine Art Bearbeitungsgebühr.

Schöne Grüße             

TheGrow 


die sache ist erledigt wenn du gezahlt hast

mach kein drama draus

wenn es das erste mal wahr bleibt das bei einer Abmahnung