Minijob - Jahresgrenze von 5400 EURO überschritten. Was tun?

3 Antworten

Drei unerwartete Überschreitungen im Jahr sind unschädlich. Verteilen sich deine 400 auf drei Monate, ist wohl alles ok. Ansonsten ist das nicht dein Problem, sondern das deines Arbeitgebers.

Hi Ruthe837, da hilft dir die minijob-zentrale.de gerne weiter:

Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an , ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen .
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Nachzulesen unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijobs -> Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Du kannst deinen Chef bitten, das restliche Gehalt erst nächstes Jahr zu überweisen

siola55  24.10.2018, 07:30

Ist nicht nötig, da bei nicht vorhersehbaren Vertretungen folgendes gilt:

Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an , ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob . In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.