Habe ich mit 16 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn als Aushilfe (8,50 €)?
Hallo,
ich bin 16 Jahre und arbeite bei Joey's als Rollerfahrer.
Nun zu meiner Frage: Bekomme ich ab jetzt auch den Mindestlohn von 8,50€? Denn vorher lag mein Verdienst bei 6,50€. Viele meiner Kollegen haben mir erzählt das man auch mit 16 Jahren den Mindestlohn von 8,50€ die Stunde erhält. Stimmt das?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus!
4 Antworten
Nein, das gilt nicht für unter 18 jährige und Auszubildende. Den Chef kanns dir natürlich trotzdem zahlen. Is aber unwahrscheinlich
Ja, auch du erhälst den Mindestlohn, Das ist ja der sinn der ganzen sache.
oh sorry das wusste ich nicht. mein Bruder hat mir erzählt er bekäme jetzt auch mindestlohn (16 Jahre).
dann war der Chef nett - es gibt aber dafür keine gesetzliche Regelung - es sei den dein Bruder hat seine Ausbildung mit 16 beendet und arbeitet dann
Ausnahme 1: Minderjährige Minderjährige unter 18 Jahren haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Anders als bei unseren europäischen Nachbarn, wo prozentuale Abstufungen für einen Jugendmindestlohn gelten, sind Minderjährige in Deutschland komplett vom Mindestlohn ausgenommen.
Quelle: http://www.dgb.de/themen/++co++f77c8eee-0ce9-11e4-ad27-52540023ef1a
Ich hoffe das beantwortet deine Frage. Wenn dein Chef nett ist bekommst du ihn. Aber es muss nicht....
Alles klar danke. Ja hoffe ich mal. Wäre echt schade sonst.
der gilt mW nicht für Schüler mit Aushilfstätigkeiten
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07/2014-07-03-mindestlohn-bundestag.html
wenn du keine Ahnung hast sei ruhig