Mindert Taschengeld von Familienangehörigen den Studentenunterhalt?

5 Antworten

Zahlen die Großeltern das Taschengeld regelmäßig, so dass es als "Einkommensquelle" des Kindes gewertet werden kann, ist es auf den "unterhaltsrechtlichen Bedarf" des Kindes anzurechnen und mindert den Unterhaltsanspruch an die Eltern.

Eifelmensch  27.07.2015, 15:26

Hallo,
es kommt nicht darauf an, ob das Taschengeld regelmäßig gezahlt wird, sondern darauf, ob die Großeltern die Pflichtigen oder die Berechtigten unterstützen wollen.

Ziffer 8 der Leitlinien sagt folgendes aus:

"8. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht."  

Also, nur wenn die Eltern entlastet werden sollen, zählt das Taschengeld als Einkommen beim Kind. Wenn nicht, wird es unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt.

Wenn Du keinen Mehraufwand nachweisen kannst bis zu einer Höhe von 90,- Euro ja. Zu Mehraufwand zählen Fahrtkosten aber auch Kosten die zur Ausbildung gehören. Hier wäre z.B. an den Universitätszugang zu denken, an benötigte teure Literatur, Teilnahme an Sonderveranstaltungen die dann eben kostenpflichtig sind aber das Studium nachweisbar befördern. Du findest zur Thematik online reichlich Informationen. Belese Dich. Ansonsten finde mit Deinen Großeltern eine andere Lösung. Beachtet dabei: Kann regelmäßiger Lebensmitteleinkauf nachgewiesen werden haben die Eltern ebenfalls ein Abzugsrecht. Es geht hier also immer darum dass nachgewiesen werden kann. 

Eifelmensch  27.07.2015, 15:27

Hier geht es um einen Studenten, nicht um einen Azubi!'
Ein Student hat, anders als ein Azubi,  keinen ausbildungsbedingten Mehraufwand.

Ja, sie können dir den Unterhalt kürzen. Denn die Unterhaltszahlung ist dazu da, dass du deinen Lebensunterhalt als Student bestreiten kannst und nicht zum sinnlosen Verprassen, falls du noch eine andere Geldquelle hast.

Noch ein Tipp von mir: Mehr lernen und weniger im Internet surfen.

Laurenzo43 
Fragesteller
 06.07.2015, 02:18

Besten Dank für die Antwort. Aber wer redet denn hier von verprassen, wehrter Kollege? :-)

Ihr unqualifizierter Tipp hat hier leider keinerlei Belange. 

hertajess  08.07.2015, 20:15

Das hätte ich gerne vorgelebt von 670,- Euro prassen zu können!!! Erst nach dem Beweis ist eine solche Antwort nicht als Unverschämtheit bewertbar. Wenn Eltern meinen sie brauchten für ihre Kinder nicht so lange gerade stehen bis diese mit ihrer Ausbildung fertig sind hätten sie ja einen Gummi überstreifen können. Wäre billiger gewesen. Kleine windeltragende Kinder jammern über die Folgen ihrer Entscheidungen, Erwachsene tragen sie mindestens gelassen. 

Das ist eine sogenannte freiwillige Leistung der Großeltern, zählt nicht zum Einkommen und wird somit nicht auf den Unterbhaltsbedarf angerechnet, es sei denn, die Großeltern wollen das.


Ja, ... und warum werden die Eltern nicht noch mehr entlastet, z.B. mit einem Antrag auf Leistungen nach dem BAföG bzw. auf einen für ein Stipendium (ev. Studienwerk, beispielsweise)?