Mietwohnung:Küche bei Auszug entsorgen?
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr habt Rat: Mitte 2017 bin ich in eine kleine Mietwohnung eingezogen, in der eine Kleine Küchenzeile installiert war. Die Küche hätte ich vom Vormieter ablösen können, und wollte dies auch tun. Ich habe allerdings nie etwas vom Vormieter bzw Eigentümer bezüglich einer Zahlung o. Ä. gehört. Natürlich habe ich die Küche genutzt.
Jetzt steht aktuell ein Wohnungswechsel an, und der Eigentümer verlangt von mir, die Küche zu entsorgen (obwohl diese in einem einwandfreien Zustand ist)
M. E. ist diese nicht in mein Besitz übergegangen? Wie ist hier die rechtliche Lage? Bin ich verpflichtet diese zu entsorgen?
Ich freue mich auf eure Tipps!
Besten Dank!
VG
7 Antworten
Der FS hat in lediglich Erwägung gezogen, dem Vormieter die Küche gegen eine Ablösesumme abzukaufen. Mehr ist nicht passiert. Also hat der Vormieter sie dem Vermieter überlassen. Als du, als neuer Mieter, einzogst, war die Küche vorhanden. Sie ist damit Bestandteil der Mietsache (geworden). Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn ausdrücklich das im Mietvertrag gestanden ist.
Dem zufolge bist du nicht verpflichtet, eine Mietsache aus der Wohnung zu entsorgen. Dein Vermieter kann sie dem Nachmieter vermieten oder auf seine Kosten entsorgen.
du bist zwar besitzer, aber nicht eigentuemer. das ist der vormieter. dieser hat dir die kueche weder verkauft noch geschenkt. dein vermieter kann dir die kueche zur nutzung zwar ueberlassen,obwohl es nicht seine ist(das muss er mit dem vormieter klaeren), aber du kannst sie nicht entsorgen. damit wuerdest du dich an fremdem eigentum vergreifen.
Küche war vom Vormieter - keine Ablöse - Küche ist nicht dein Eigentum - sondern die gehört dem Vermieter. Eigentumsübergang.
M. E. ist diese nicht in mein Besitz übergegangen?
genau das; was steht im Mietvertrag darüber: nix
Du hast die Küchenzeile nicht vom Vormieter abgekauft.
Also ist sie nicht dein, sondern das Eigentum des Vermieters.
Das mußt Du nicht entsorgen.
Ist das so?
Ich hätte hier behauptet, es besteht ein Kaufvertrag zwischen Vormieter und Fragesteller. Es fehlt nur noch die Bezahlung. So gesehen könnte bereits der Fragesteller Eigentümer der Küche sein.
Und wenn die Wohnung ohne Küche vermietet wurde, dann hätte der Fragesteller doch auch die Küche zu entsorgen.
Ja wenn da nie ein Gespräch stattfand, dann gehört die Küche meiner Meinung nach noch immer dem Vormieter.
Da wäre ich der Meinung, die müsste der auch entfernen. Oder aber der Vermieter lässt diese entfernen und stellt es dem Vormieter in rechnung.
Wen meinst du mit "Eigentümer"? Ist das der Vermieter? Oder meinst du den Vormieter, dem die Küche gehört(e)?
Eigentümer= Vermieter
Ich persönlich wäre der Ansicht, dass die Küche dir gehört (Eigentum).
Entsorgen musst du sie bei Auszug, wenn die Wohnung ohne Küche angemietet wurde.
Der Vorbesitzer kann halt immer noch den Preis für die Küche verlangen.
dann könnte ich ja theoretisch den Preis ablehnen oder?
Oder aber du musst ihn zwingend zahlen. Kommt drauf an.
Es wurde lediglich beim Besichtigungstermin durch den Makler erwähnt, dass diese abgelöst werden könnte. Habe diesbezüglich allerdings nie wieder etwas gehört