Mietrecht und mögliches Gasembargo bzw. Gaslieferstopp?
Hallo, wie sieht es mietrechtlich aus, wenn in Deutschland das Gasembargo bzw. Es Von russischer Seite zu einen Gaslieferstopp kommt? Als private Vermieterin, die selbst in einen Vierparteienhaus mit zentraler Gasheizung wohnt und drei Wohnungen im Haus ( junges Paar, eine Mama mit Sohn und an ein älteres Paar) hat, muss ich für die Mieter Alternativen schaffen? Wenn im Normalfall die Heizung ausfällt haben die Mieter selbstverständlich Anspruch auf Mietminderung und ich muss den Schaden beheben. Doch wie sieht es in dieser speziellen, politischen Situation aus? Grundsätzlich wäre es ja kein Defekt, Schaden oder Mangel, wenn es ggf an Gas fehlt um zu heizen oder warmes Wasser zu produzieren. Es wäre entweder eine politische Entscheidung auf EU-Ebene oder eine Entscheidung aus Russland. Beiden Entscheidungen wäre man als Privatperson ohne wenn und aber ausgesetzt. Was besagt das Recht bzw. Ist es sinnvoll Vorkehrungen zu treffen und Vll kleine elektostandheizungen zu kaufen u ggf den Mietern zur Verfügung stellen? Vielen Dank
8 Antworten
Hier muß man zunächstmal zwischen den Mietanspruch und Schadensersatzansprüchen unterscheiden. Schadenersatzansprüche sind verschuldensabhängig, dürften da es sich um höhere Gewalt und nicht um Ihr Verschulden handelt nicht entstehen. Die Mieter können ihnen also nicht etwa die Kostendifferenz für das Heizen mit Strom abverlangen.
Anders sieht es bei der Miete aus. Diese kann gemindert werden, wenn die Wohnung nicht mehr (voll) nutzbar ist. Der Ausfall von Gas oder Strom stellt einen Mangel dar. Auf die Ursache kommt es dabei nicht an. Das Selbe gilt beispielsweise wenn eine Wohnung durch Hochwasser oder Krieg zerstört wird. Dann kann die Miete auch gemindert werden.
Zunächst ist es lobenswert, daß Du Dich als Vermieterin schon darüber Gedanken machst; grundsätzlich ist es natürlich so, daß Du für die entsprechenden Heizmöglichkeiten sorgen mußt.
Aber
Solch einen Ernstfall, wie unterstellt, haben wir aber noch nicht gehabt - daher ist es müssig, jetzt tief in die bestehenden Gesetze einzusteigen, was denn, nach jetziger Rechtslage, tatsächlich die Pflichten der Vermieter wären, sollte der Extremfall eintreten - das dürfte dann wohl obsolet sein.
Bis dahin werden mit Sicherheit Gesetze und Verordnungen erlassen - das kann man nicht voraussehen.
Man sollte weiterhin ggf. einschlägige Seiten von Rechtsanwälten für Mietrecht, Vermieterverbänden, Mietervereine oder Verbraucherverbänden im Blick haben, wo dann die entsprechenden Infos zeitnah zur Verfügung gestellt werden und die Veröffentlichungen der Regierung abwarten.
Gas-, Öl-, Wasser- und Elektrizitäsversorgungsprobleme sind im Zusammanhang mit kriegerischen Ereignissen m.E. Folge höherer Gewalt.
Tritt ein Ereignis der höheren Gewalt ein, wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten – zumindest vorübergehend – suspendiert. Das bedeutet im Hinblick auf die Risikoverteilung, dass letztlich jeder der beiden Vertragspartner die für ihn schädlichen Folgen der Störung oder Verzögerung der Leistung selbst zu tragen hat. Gegenseitige Ansprüche auf Ausgleich der Risikofolgen bestehen dann nicht. Im Ergebnis wird das Risiko demjenigen Vertragspartner zugewiesen, der primär vom Risiko und dessen schädigenden Folgen betroffen wird. Die Aufhebung der Vertragspflichten bewirkt, dass Erfüllungszeiten außer Kraft treten, weil es an der Voraussetzung der Fälligkeit der Leistung fehlt. Die eine Vertragspartei hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht zeitgerechten Erfüllung durch die andere. Sie muss die Risikofolgen der Verzögerung selbst tragen. Wirkt das störende Ereignis nicht mehr auf den Vertrag ein, so kann die Klausel Regelungen vorsehen, die das Wiederaufleben des Vertrags ermöglichen.
Von russischer Seite zu einen Gaslieferstopp kommt?
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Deine Frage ist missverständlich, denn das ist doch von Anfang an die Absicht unserer Regierung mir den Grünen als Hauptverantwortliche. Sie würden sich darueber freuen, dann wäre ihr Ziel erreicht und durch eine vorzeitige Sperre des Gases, gibt es sogar dann noch einen Schuldigen.
Aber du bekommst weiter dein Gas, eventuell kontingentiert und teurer, aber erfrieren wirst du nicht, denn wir haben ja noch Kohlekraftwerke, welche Habeck wieder reaktivieren will und diese dann natuerlich das Ziel des Umweltschutzes zuwiderlaufen.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/habeck-gas-kohle-bdi-100.html
Nö, du hast deine Pflicht getan. Das ist quasi höhere Gewalt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt
Das einzige was du jetzt machen kannst, ist dich beraten zu lassen, ob eine Wärmepumpe oder andere Alternative in Frage kommt. Habt ihr warm Wasser über Gas oder Strom?
Auch da ist eine Wärmepumpe möglich. Ein Fachmann muss das mal ausrechnen. Deswegen die Frage wegen warm Wasser.
Einen Altbau in dem noch alles über Gas geregelt ist. PV-Anlage ist für nächstes Jahr geplant.