Mietrecht: Treppe putzen nach Auszug?

18 Antworten

So lange der Mietvertrag noch läuft ist auch die Pflicht des Treppenhausputzens nicht erloschen. Wenn jemand im Urlaub ist, muss er sich auch vorab um die Reinigung kümmern. So etwas muss immer sicher gestellt sein.

Die Hausflurreinigung, so vertraglich mit durch den Mieter zu erledigen, ist Pflicht bis zum Ende der Mietdauer - hier also praktisch bis zum Ablauf auch der Kündigungsfrist. Denn wem sollte der Vermieter diese zusätzlichen Kosten, die für eine gesonderte Hausreinungung anfallen würden, mit in Rechnung stellen? Sie gehören dem Mieter, der die betreffende Wohnung bis zum Zeitpunkt des ordentlichen Ablaufs der Mietdauer bewohnt bzw. hier noch in Vertragspflicht steht (bis Ablauf der Kündigungsfrist). Anders aber, wenn der Mieter durch ein Übergabeprotokoll des Vermieters im Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung (symbolisch sämtlicher Wohnungsschlüssel) von irgendwelchen Nachbesserungsaufgaben freigestellt wurde. Dann ist das Mietverhältnis unbedingt beendet und der Vermieter hat nichteinmal die Chance, von der noch an den ziehenden Mieter zurückzuzahlenden Mietkaution zurück zu behalten.

  • Solange die Wohnung nicht übergeben wurde (d. h. solange das Mietverhältnis noch besteht), muss für die Treppenhausreinigung gesorgt werden. In Ihrem Fall müssen Sie tatsächlich bis zum 31.10. für die Reingigung Sorge tragen.

  • Es gelten keine Ausnahmeregelungen wie Urlaubszeit, im Krankenhaus liegen, neue Wohnung einige hundert Kilometer entfernt oder ... oder ... oder ... Schließlich müssen Sie ja während Ihrer Abwesenheit weiterhin Miete zahlen ... oder verreisen Sie und stellen während dieser Zeit Ihre Mietzahlungen ein, weil Sie Ihre Wohnung während dieser Zeit nicht nutzen?

  • Wenn Ihre Oma, Ihre Mutter oder Sie die Aufgabe nicht übernehmen können oder wollen, müssen Sie für Ersatz sorgen. Der Vorschlag mit der Nachbarin (die die Reinigung gegen eine entsprechende Entlohnung übernehmen könnte) wäre durchaus durchführbar. Vielleicht hilft auch eine "kleine Bestechung" wie ein hübscher Blumenstrauß, eine gute Flasche Wein oder eine andere nette Aufmerksamkeit für die Nachbarin?

  • Sie können aber unter Umständen Glück haben und die Wohnung kann zu einem früheren Zeitpunkt neu vermietet werden.

sabretooth1974 
Fragesteller
 23.08.2010, 08:49

Hallo,

das ist ja das Dumme, es ist alles leider etwas komplizierter,... !. Hätte schon einen Nachmieter gehabt, der die Wohnung sofort übernehmen würde, damit wären wir ja rein theoretisch sowieso aus aallem raus. Der Vermieter will aber in der Wohnung noch Bad und Elektroleitungen erneuern und da die Handwerker in anderen Aufträgen stecken, wird das zeitlich erst im Oktober was. Daher habe ich mir mal das Mietrecht runtergeladen, finde aber zum Thema Treppe putzen nur ein Gerichtsurteil in dem steht, dass das Treppeputzen sowieso nur dann Pflicht für den Mieter ist, wenn es ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist,...

Vom Gefühl her, meine ich ja, das ist nicht gerecht, denn wenn jetzt auch noch die Handwerker anrücken, kann ich ja jeden Tag putzen, ist doch nicht mein Dreck!?!

DANKE

Fotografin1958  23.08.2010, 12:58
@sabretooth1974
  • Es gilt nicht nur der Mietvertrag, sondern auch die Hausordnung; unter Umständen sind Sie immer noch in der Pflicht.

  • Nein, es ist zwar nicht IHR Dreck, aber IHRE Pflicht für Sauberkeit im Treppenhaus zu sorgen, zumindest abwechselnd mit der Nachbarin. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter für Ihre versäumte Pflicht eine Firma beauftragen ... und das wird dann wohl vermutlich deutlich teurer und ärgerlicher, als wenn Sie der Nachbarin einen Blumenstrauß, eine gute Flasche Wein (Sekt) und ein hübsches Scheinchen 'rüberschieben!

Ich würde sagen, nein. Was ist, wenn man 500km weiter weg, sein neues zu hause hat? ich glaube kaum, das man da nochmal schnell zurück fährt um die treppe zu putzen..

Mismid  21.08.2010, 10:47

das ist doch das eigene Problem! Was ist wenn man im Krankenhaus wegen einem Unfall liegt? Auch dann muß man die Putzordnung übernehmen!!! Wenn man es selbst nicht kann muß man halt jemand beauftragen der es macht.

Carox333  21.08.2010, 10:49
@Mismid

oder sowas. finde ich nicht in ordnung. grade ältere leute sollten da untersützt werden.

Mismid  21.08.2010, 10:58
@Carox333

wieso? Sie können doch jemand dafür bezahlen!!! Stell dir mal vor du wohnst in einem Hochhaus mit 50 Einheiten und alle davon sind Bettlägig, außer dir. Das würde bedeuten daß du jede Woche für alle putzen mußt und der Rest macht nichts! Es gibt genug Putzdienste

Carox333  21.08.2010, 11:05
@Mismid

Aber in nem Hochhaus mit 50 Einheiten gibt es Putzfrauen, die das übernehmen.

Mismid  21.08.2010, 11:07
@Carox333

ne, nicht in jedem! Das kann doch jede Eigentümergemeinschaft selbst bestimmen! Es gibt auch in einem 2 Familienhaus Putzdienste die das übernehmen! Auf jeden Fall kostet das dann Geld

Carox333  21.08.2010, 11:09
@Mismid

Ja, ist ja auch richtig so. Wer geht schon umsonst arbeiten..

wunhtx  21.08.2010, 11:02

Dann muss jemand beauftragt werden. Wo liegt denn da das Problem ? Natürlich kostet es etwas.

und an @Caroxx333

Und dann kommt der, der behindert ist oder sich behindert fühlt,

jemand die wegen Kindern das nicht kann,

jemand der selten da ist usw..

er einmal in unserem Land ein Loch öffnet, muss mit einem Krater rechnen.

Daher wird in solchen Fällen vom Gesetzgeber kein Entgegenkommen erwarte werden können.

Wir wissen doch alle selbst, wie findig wir werden können, wenn es unsere Geldbörse treffen könnte.

Carox333  21.08.2010, 11:06
@wunhtx

Ja, schon. Wie gesagt, Putzfrau. In dem Moment würde ich auch zahlen, wenn ich es selbst nicht machen kann, aus welchen Gründen auch immer.

Ist das jetzt tatsächlich noch unsere Aufgabe?

Ja, da der Mietvertrag noch läuft.

link zu nem entsprechenden Urteil wär auch nciht übel.

Um einen Vertrag einzuhalten, muss man nicht erst dazu verurteilt werden. Das weiß man auch so. Schau in den Mietvertrag oder die Hausordnung, die ebenfalls Teil des Vertrages ist.