Mietrecht - Recht auf Nachbesserung bei Auszug?
Hallo auch,
ähnliche Fragen gibt es schon, aber ich bin noch nicht ganz sicher, was meinen Fall betrifft:
wir hatten heute Wohnungsübergabe, bin am 1.11. ausgezogen und wir haben gestrichen und das Gröbste sauergemacht, allerdings nicht Fenster geputzt und die Klobrille hat herbe Verschleißerscheinungen (hab auch 13 Jahre drin gewohnt) und sie haben gemeckert, dass die Heizung schmutzig sei (daran habe ich gar nicht gedacht) und die Innenseiten der Rollläden... Wurde alles im Protokoll festgehalten, wir haben die Schlüssel übergeben und uns wurde gesagt, dass ich eine Rechnung für die neue Klobrille, einen fehlenden Schlüssel und die Reinigung bekommen würde.
Aber, da war ich einfach zu langsam, könnte ich die Mängel nicht selbst beseitigen (bis auf den fehlenden Schlüssel) - habe ich nicht ein Recht auf Nachbesserung, anstatt eine teure Reinigungs- und Fensterputzfirma bezahlen zu müssen? Genauso, wie ich mich um eine Klobrille ja selbst kümmern kann, wird sicherlich günstiger (z.B. bei ebay).
Wie sieht das rechtlich aus?
Danke schon mal für Eure Antworten!
8 Antworten
rechtlich muss dir dein vermieter eine frist (oder nachfrist) zur beseititung etwaiger mängel setzen. setzt er diese frist nicht - brauchst du selbstverständlich keine kosten dafür übernehmen. es sei denn, ihr habt im übergabeprotokoll etwas anderes vermerkt.
verschmutzungen solange sie sich im normalen rahmen bewegen sowie eine offenbar verschlissene klobrille stellen keine mängel im sinne der definition dar. diese kosten muss der vermieter wohl selbst berappen. das ist normaler mietgebrauch und dafür hast du ja schließlich jahrelang miete gezahlt!
hab diese ganze sache gerade frisch mit meinem ex-vermieter durch und der hat den prozess verloren!
mit nem link kann ich dir leider nicht helfen, hat alles mein anwalt bearbeitet und der meinte gleich zu beginn, dass die sache ganz klar zu meinen gunsten entschieden werden wird.
falls du KEINE kaution bei deinem vermieter haben solltest, lass dich verklagen (soll er die beweisführung machen). falls du eine kaution geleistet hast, wird er die einbehalten und vermutlich versuchen zu ziehen. veranlasse in diesem fall über deinen anwalt eine einstweilige verfügung (wird bestimmt stattgegeben). nach ablauf von 6 monaten nach mietende verklage deinen vermieter auf herausgabe der kaution. er muss darlegen, warum er nicht zahlt.
viel erfolg, du hast gute karten!!
Ich danke Dir ganz herzlich!
wenn dein vermieter versucht die kaution ungerechtfertigt zu beanspruchen ---> sofort einstweilige verfügung (vorentscheidung des gerichtes) beantragen!
Das ein Mieter eine 13 Jahre alte Toilettenbrille ersetzen muss, ist mehr als lachhaft. Bei Allem was vom Mieter ersetzt werden muss, darf dieser sich nicht bereichern. Im Klartext, er darf nicht besser gestellt werden als vorher. Wenn auch schlecht möglich, der Mieter schuldet seinem VM eine 13 Jahre alte Toilettenbrille. Verschmutzungen sind natürlich zu beseitigen. Natürlich ist auch der Schlüssel zu ersetzen. Zur Reinigung ist eine Nachfrist zu setzen. MfG
Der Vermieter muss Dir zunächst eine Frist geben, damit Du nach reinigen kannst. Ohne diese Möglichkeit musst Du überhaupt nichts bezahlen. Schlage das dem Vermieter vor. Du bekommst dann noch einmal den Schlüssel für die Arbeiten. Den fehlenden Schlüssel musst Du ersetzen. Die Klobrille kannst Du selbst kaufen und dem VM geben. Frage aber erstmal nach. Möglich das er eine ganz neue Toilette installiert und die sowieso mit Deckel geliefert wird. Wenn Du die Brille und Deckel kaufen willst, dann achte darauf dass es auch das passende ist. Ansonsten doch lieber den Vermieter kaufen lassen. Kostet auch nicht die Welt. Reinigungsarbeiten aber musst Du ohne Nachbesserungsfrist nicht zahlen. Denn das kannst Du selbst.
Biete es Deinem Vermieter einfach mal an. Gewiß wird er darauf eingehen, wenn Du versprichst, es zeitnah zu erledigen.
Ehrlich gesagt hatte ich den Eindruck, dass er gar nicht damit gerechnet hatte, dass die Wohnung in so einem guten Zustand war, wie sie jetzt ist, und dass er eigentlich darauf spekuliert hat, die Kaution behalten zu können...
Mann muss die Rolläden von innen sauber machen, hä?? echt, ich kenne das nur das die Wohnung gestrichen und Besenrein übergeben wird und wenn es noch Mängel gibt müsste man die doch wenigstens noch 1-2Tage Zeit geben zum putzen. Krass auch die Klobrille, normal kauft sich doch jeder selbst eine beim Einzug
Danke für die Antwort - die Klobrille war mit drin, war Erstbezug.
Also, es steht nicht drin, dass sie nicht besenrein übergeben wurde, das Nicht besenrein haben wir nicht unterschrieben, aber dennoch ist aufgeschrieben worden, was noch schmutzig ist... ich hatte halt mal gehört, dass man 2 Wochen Zeit zur Nachbesserung bekommen muss, ehe man teure Firmen bezahlen muss.
Das weiss ich nicht, aber ich denke auch das Du dann mit dem Vermieter reden solltest, viel Glück dabei
Cool, auf so eine Antwort habe ich gehofft! :)
Hast Du zufällig einen Link bzw. weißt Du, wo man entsprechende Texte findet? Ansonsten muss ich meine Anwältin fragen, aber auch fragen kostet in dem Falle...
Achja, im Übergabeprotokoll wurde nichts anderes vermerkt, nein.