Mietminderung wegen lauter Musik
Hallo,
wohne in einen Mehrfamilienhaus die Mieter die 2 Stockwerke unter uns wohnen haben ständig laute Musik an meisten geht das Mittags los für 2-3 Stunden und fängt dann Nachts meistens um 0.30Uhr an und geht bis kurz vor 7 Uhr. Die Polizei war mehrfach hier und hat Anzeigen und Verwahngelder ausgesprochen. Habe nun vor circa 1,5 Monate die Verwaltung darum gebeten sich darum zu kümmern doch es passierte nichts vor zwei Wochen habe ich nun zusammen mit diverse anderen Mietern ein Brief aufgesetzt und haben nochmal darum gebeten das dort etwas passieren muss gleichzeitig haben wir auch mit eine Mietminderung von 20% gedroht. Bisher ist nichts passiert und die Musik wird immer laute. Ich führe auch schon seit Wochen ein Protokoll mit Uhrzeit und Datum der Lärmbelästigung. Nun wollte ich ab den 1.10 die Miete um 20% mindern und frage mich ob das so in Ordnung ist oder ob das zu viel ist.
5 Antworten
und fängt dann Nachts meistens um 0.30Uhr an und geht bis kurz vor 7 Uhr.
das geht überhaupt nicht und wäre nach Abmahnung durch den Vermieter ein Grund für eine fristlose Kündigung.i
Mangel
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern sie die Miete gemäß Tabelle:
50% Lärmbelästigung durch laute Musik der Nachbarn AG Braunschweig WuM 1990, 147
www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wird der Mieter durch das laute Musik hören einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich gestört, kann die Miete um 50% gekürzt werden (Urteil AG Braunschweig, Az. 113 C 168/89, aus WM 1990, S. 147).
Nur pass auf, ein Amtsgericht ist "nur" ein Amtsgericht, und das ist nicht allgemeinverbindlich. Mit 20 % von der** Kaltmiete**!!!! liegst du schon ganz gut.
Wenn, dann sollte diese Mietminderung, sofern sich bis 29.09.nichts ändert, ab 01.11. angekündigt werden. Das aber möglichst per E+R und das übermorgen zur Post gebracht.
20% sind zuviel - 5-10 % sind angemessen. Du hast alles gemacht, was man tun muss incl.Lärmprotokoll. Schreibe jetzt also nochmal den Vermieter an, setzte eine letzte Frist und dann kürze die Miete (Auchtung: aber nur die Kaltmiete, die BNK-Vorauszahlung darf man da nicht einbeziehen). http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?