Mietminderung wegen fehlendem Abzug?
Wir haben bei uns in der WG ein Badezimmer ohne Fenster und ohne Abzug. Langsam fängt dazu auch an das Bad zu schimmeln und zu stinken, da die Feuchtigkeit durchgehend in dem Raum steht.
im Mai, hatten wir unseren ersten Termin bei der Hausverwaltung und nach vielen emails und anrufen, ist bis heute nichts passiert.
Nun haben wir in einer email an die Verwaltung eine Mietminderung gefordert. Diese wollen sie uns aber verwehren und behaupten, dass sie uns nicht zu steht.
da wir alle Studenten sind, können wir uns leider auch keinen Anwalt leisten.
was können wir tun???
5 Antworten
Woher wollen die einen Abzug her zaubern, wenn schon von Beginn keiner drin war und auch nicht vor gesehen ist?
Daher seid ihr nicht an einer Mietminderung berechtigt.
Ich müßt Lüften und das immer wieder. Eine andere Möglichkeit habt ihr nicht.
Es sei den ihr zieht wieder aus.
Als ihr die Wohnung übernommen habt war ja kein Abzug drin! Somit ward ihr damit einverstanden, sonst hättet ihr ja die Wohnung nicht gemietet, oder?
Nachträglich einbauen ist unmöglich.
Wie gesagt: Ihr könnt ja wieder ausziehen, wenn ihr was dagegen habt.
da wir alle Studenten sind, können wir uns leider auch keinen Anwalt leisten.
Ihr könnt aber mal beim Amtsgericht nachfragen. Geringverdiener können dort einen Beratungsschein beantragen, mit dem ihr dann zum Anwalt geht.
Das macht man niemals per Mail, sondern immer erst telefonisch und dann postalisch per Einschreiben.
Ihr dürft die Miete allerdings nicht mindern, da ihr schon von Anfang an wusstet, dass weder Fenster noch Abzug vorhanden sind.
Bei der „Besichtigung“ ist niemand von der Verwaltung erscheinen und die Mitbewohner haben mich dann kurz herum geführt. Und da die alle nur im Monat vor mir eingezogen sind und auch alle keine richtige Führung bekommen haben, wussten wir nichts von den Problemen.
Was willst du da mindern? Es gab ja bei der Besichtigung auch keinen Abzug oder gar ein Fenster. Ihr habt die Wohnung trotzdem gemietet.
Bei einen fensterlosen Badezimmer muss man die Türe bei Nichtbenutzung eben immer offen lassen, dann schimmelt da auch nichts.
" da die Feuchtigkeit durchgehend in dem Raum steht."
Sorry ich befürchte das wird auf euch zurückzuführen sein.
Bei einem Bad ohne Abzug und ohne Fenster muss anständig gelüftet werden (Türen nach Duschen nicht zu, nicht den Dampf stehen lassen usw.)
Da nachzuweisen, dass es NICHT an euch liegt, dürfte sehr schwer werden.
Wir sind nicht berechtigt? Es ist Vorschrift, dass in fensterlosen Räumen eine Lüftung installiert wird. Im Bad gibt es sogar Vorschriften, wie viel Luft diese bewegen muss