Mietminderung bei falsch zugewiesenem Keller
Hallo.. Ich wohne jetzt seit 3 Monaten in einer neuen Wohnung.. Bei der Besichtigung ist aufgefallen, dass der zugehöriger Keller meiner Mietwohnung von einem anderen Hausbewohner genutzt wird und es wurde mir zugesichert, dass dieser geräumt wird, was aber seit 3 Monaten immer noch nicht passierte, obwohl ein Aushang im Haus hängt und aufgefordert wird, dass der Mieter ihn doch leeren sollte, falls das nicht geschehen sollte, wird er zwangsgeräumt. Dieser Keller ist doppelt so groß, wie der mir bisher zugewiesene Ersatzkeller. Habe ich das Recht eine Mietminderung vorzunehmen?
VG
9 Antworten
Ist dir denn mietvertraglich ein bestimmter Keller ("Nr. 6") oder eine Abstellraum konkreter Größe ("16 qm") zugesichert?
Dann kannst du die Hälfte der Differenz prozentual als Mindminderung beanspruchen, fehlen 12 qm, also 6% der Bruttomiete, allerings nicht rückwirkend, sondern ab nachweislichem (!) Zugang der Mietmangelbeseitigungsaufforderung bis zur Behebung taggenau mietmindernd geltend machen.
Jedenfalls solange keine vorübergehender Ausweichraum (Dachboden) bereitgestellt würde.
Bei einer Warmmiete (Bruttomiete) von 525 EUR also täglich 1,75 EUR aufrechnen. Lohnt es sich dafür wirklich, bis zum Termin der angekündigten Zwangsräumung und erwarbaren Bereitstellung jetzt noch so ein Faß aufzumachen?
Zumal der Mietminderungsanspruch des einen immer auch die Mieterhöhungsmöglichkeit des anderen Vertragspartners entgegensteht, zumal, wenn der den Mangel nun weder zu vertreten noch schneller als ohnehin bereits veranlasst auch beseitigen kann. Ungesetzliche Eigenmacht ist ihm nämlich verboten.
G imager761
Nein, du hast kein Recht zur Mietminderung. Die Vorraussetzungen sind nicht erfüllt. Es würde mich wundern wenn die Kellerzuordnung incl. der Größe im Mietvertrag steht. Z.B. Keller Nummer 3 mit 23 qm.
ja, im minimalen bereich, wenn du einen kleineren keller hast, als im mietvertrag ausgewiesen
Den Mieter ansprechen, der den Keller jetzt nutzt, wenn der nicht räumt den Vermieter wieder benachrichtigen um ihm eine Frist setzen.
In aller Kürze: ja. Vorher würde ich dem Vermieter noch eine angemessene Frist setzen (zB. 14 Tage) und die Mietkürzung ankündigen.
wesswegen eine kündigung?
da musst du erst mal unberechtigte minderungen von 2 mieten ansammeln
Quark. Die Mietminderung ist ein legitimes Mittel, um den Vermieter zum Handeln zu zwingen.
da musst du erst mal unberechtigte minderungen von 2 mieten ansammeln
Oder 1 MM + 1 Cent
Wie kommst du denn auf den Dummquatsch?
Vorher würde ich dem Vermieter noch eine angemessene Frist setzen (zB. 14 Tage) und die Mietkürzung ankündigen.
Unsinn. Eine Mietminderung kündigt man nicht an, sondern kann sie ab Zugang der Beseitigungsaufforderung eines Mietmangels taggenau vornehmen.
Ob das klug ist, steht auf einem ganz anderen Baltt, da der VM hier bereits im Rahmen der Gesetze alles zumutbare unternahm, den Mangel zu beseitigen :-)
Auf keinen Fall, damit riskiert man eine Kündigung, wenn man das nicht wasserdicht vorab mit einem Fachanwalt für Mietrecht geklärt hat!