Mietkaution bei Mieterwechsel
Guten Tag,
eine Bekannte von mir hat im letzten Jahr eine Wohnung mit einer Freundin zusammen zur Miete genommen. Die Bekannte zieht nun aber aus, ihre Freundin jedoch bleibt in dieser Wohnung und eine Nachmieterin ist bereits gefunden worden. Meine Bekannte steht jetzt vor dem Problem/ der Frage, was mit der Kaution passiert, die von ihr bezahlt wurde. Der Vermieter wies sie darauf hin, dass er diese nicht rückzahlen brauche, sondern der Nachmieter die Kaution an den zu zahlen habe, der ausgezogen ist. Ist das korrekt? Ist der Vermieter wirklich nicht verpflichtet, die Kaution zurückzuzahlen und sie sich anschließend von den "aktuellen" Mietern zu holen?
Ich habe viel zu dem Thema gelesen und selbst auch im BGB die Paragraphen 535 ff. durchgeblättert, jedoch keinen hilfreichen Lösungsansatz gefunden.
Achja, macht es einen Unterschied, ob die Bekannte Hauptmieterin ist, Beide oder nur die Freundin?
Danke schon mal im Voraus.
4 Antworten
Die Mietkaution ist erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
1. wenn beide Hauptmieterinnen sind:
Da hier (so verstehe ich den Sachverhalt) Deine Bekannte aus einem bestehenden gemeinsamen Mietvertrag mit Zustimmung des Vermieters und der zweite Hauptmieterin entlassen wurde und weiter nun
der bestehende gemeinsame Mietvertrag wohl mit der Nachmieterin fortgeführt werden soll, gilt der Mietvertrag als nicht beendet. Folglich ist vom Vermieter auch die Kaution nicht auszuzahlen.
2. Wenn die nur die Bekannte Hauptmieterin ist, wäre der Mietvertrag beendet und die Kaution auszuzahlen. Dann wäre die Freundin ihre Untermieterin und hätte vom Vermieter einen neuen Mietvertrag als Hauptmieterin bekommen. Zwischen Vermieter und Untermieter herrscht zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis.
3. Wenn nur die Freundin Hauptmieterin ist, dann wäre die Bekannte ihre Untermieterin und dann wäre die Hauptmieterin, als ihre alleinige Vertragspartnerin, für die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Untermietverhältnisses zuständig.
Ist der Vermieter wirklich nicht verpflichtet, die Kaution zurückzuzahlen und sie sich anschließend von den "aktuellen" Mietern zu holen?
Nein, da eine Kaution grundsätzlich für eine Wohnung hinterlegt wird, bzw. an einen Vertrag gebunden ist.
Achja, macht es einen Unterschied, ob die Bekannte Hauptmieterin ist, Beide oder nur die Freundin?
Wenn die Bekannte nicht Hauptmieterin ist, sondern Untermieterin, besteht ein separater Untermietvertrag mit der Hauptmieterin. Wird dieser Untermietvertrag gekündigt, würde ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegenüber der Hauptmieterin bestehen.
Die Mietkaution wird immer vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Dieser zahlt das Geld auf ein spezielles Mietkautionskonto ein.
Zieht der Mieter wieder aus und sind keine Mietrückstände vorhanden und auch keine Reparaturen von der Kaution abzuziehen, dann hat der Vermieter die Kaution an den ausziehenden Mieter zurück zu zahlen.
Die neue Kaution muss der Vermieter sich von dem neuen Mieter holen.
Zwischen dem alten und dem neuen Mieter gibt es überhaupt keine Rechtsbeziehung. Der Vermieter kann nicht verlangen dass der alte Mieter sich "seine" Kaution vom neuen Mieter holen soll.
In Deinem Fall zieht der Hauptmieter aber ja überhaupt nicht aus. Insofern muss der Vermieter die Kaution auch nicht zurück zahlen.
Es wechselt ja quasi nur ein Untermieter. Und in dem Fall hat der Vermieter Recht die Kaution zu behalten.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort!
Wie sehr kann ich mich auf diese Antwort verlassen/ gibt es eine Rechtsnorm im BGB die genau dies aussagt ?
Und wenn die Bekannte die Hauptmieterin ist bzw. beide zu gleichen Teilen ?
Was der Vermieter sagt ist korrekt. Die Kaution ist vertragsgebunden. Erst wenn der Vertrag endet muß die Kaution ausgezahlt werden. Sofern der VM keine Ansprüche mehr hat. Außerdem darf der VM während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution gar nicht verwenden.
Die Klärung der anteiligen Kaution ist in dem Fall Sache zwischen den ein- und ausziehenden Personen.