Mieterparkplatz und Besucher?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise ist der Hausmeister Erfüllungsgehilfe Deiner Hausverwaltung und wenn der Hausmeister sagt, Du kannst ein Kennzeichenschild anbringen, um "Deinen" Platz zu markieren, dann ist es korrekt, wenn Du das machst. Besser ist es natürlich, sich beim Vermieter rück zu versichern. Dieser sollte größtes Interesse daran haben, dass auf diese Weise Streitigkeiten über die Parkplatznutzung vermieden werden.

Du kannst natürlich einerseits direkt gegen die Fehlbeleger vorgehen, indem Du z. B. als erstes Mittel einen Zettel mit einer Warnung hinter die Windschutzscheibe klemmst. Hinweis auf Abschleppen, wenn es nicht bis zum Tag xx.xx.xxxx oder xx:xx Uhr entfernt wird. Die Frist darf nicht zu kurz sein, denn einerseits kannst Du nicht davon ausgehen, dass der Fehlnutzer z. B. innerhalb von 2 Stunden den Zettel entdeckt. Zu frühes Abschleppen kann jedoch dazu führen, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.

Entdeckst Du jedoch, dass trotz der ersten Verwarnung - (Zettel am Auto fotografieren) und Kennzeichen mit Datum+Uhrzeit auch fotografieren, evtl. in mehreren zeitlichen Abständen, damit man Beweise hat - das gleiche Fahrzeug immer wieder auf Deinem Stellplatz steht, dann kannst Du durchaus mal abschleppen lassen. Das würde ich aber frühestens nach der zweiten Verwarnung und bei Vorliegen entsprechender Bildbeweise machen lassen.

Sind es immer wieder andere Fahrzeuge, die auf dem Platz stehen, solltest Du wiederum Beweise sichern (Bilder) und mit Deinem Vermieter über eine Mietminderung sprechen, sofern er es nicht durch entsprechende Maßnahmen schafft, Dein Recht auf den Platz, der Dir mietvertraglich zugesichert ist, auch beständig durch zu setzen. Hier kommen dann Absperrpfosten oder -bügel o. ä. ins Spiel, die der Vermieter (nicht Du selbst) anbringen müsste, wenn er es nicht auf andere Weise schafft, den Platz frei zu halten.

Mietminderung: Ein Stellplatz kostet ca. 15 bis 30 € je Tag. Somit für jeden Tag ca. 1 €, wenn Du den Platz nicht nutzen kannst. Da Du zusätzlich auch noch den Ärger mit Parkplatzsuche hast oder gar Parkgebühren an der Straße zahlen musst, ist ein höherer Betrag von z. B. 5 € je Tag durchaus auch denkbar. Dazu solltest Du Dich aber in Kenntnis Deiner Umgebung kundig machen und es wirklich dann dem Vermieter erst androhen, bevor Du das umsetzt, damit er Gelegenheit hat, sich zu kümmern. Normalerweise wird er Verständnis haben.

bwhoch2  10.03.2016, 12:08

Danke für die Auszeichnung. Viel Erfolg!

Kemfit 
Fragesteller
 10.03.2016, 12:15

Vielen dank für die ausführliche Antwort. 

Ich werde das mit der Hausverwaltung abklären und dann so vorgehen, aber Abschleppen ist mir bisschen zu drastisch, ich werde es erstmal mit dem Unterlassungsschreiben probieren. 

Also wenn du für den Parkplatz extra bezahlst würde ich drauf bestehen das der Vermieter da so einen Poller hinbauen lässt den du dann mit hilfe eines Schlüssels wegklappen kannst.

Is doch blöd wenn du von der Arbeit kommst und irgendwer steht auf deinem Parkplatz für den du extra Geld bezahlst.

vll kannst du ja noch so ein schönes Schild über dein Parkplatzkennzeichen nagel "Widerrechtlich abgestelte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"

du hast anrecht darauf und würde mit dem vermieter das klären, das er die anderen Mieter darauf hinweist. dein besuch darf natürlich auf deinem parkplatz stehen, aber nicht auf den anderen Parkplätzen der anderen mieter

deutlich auf entfernen bei widerrechtlicher nutzung hinweisen und auch durchsetzen .

zur not unter polizei aufsicht .

Kemfit 
Fragesteller
 09.03.2016, 10:04

Das hört man leider immer wenn man nach dem Thema sucht.

Die Polizei macht da nichts weil es ein Privatparkplatz ist und somit ein Zivilrechtliches Problem.

Und auch Abschleppen kann zu mehr Problemen führen als das es hilft.

Ich habe schon viele Sachen zu diesen Parkplatzproblemen gelesen aber leider ist nichts wirklich eindeutig.

Kuestenflieger  09.03.2016, 10:07
@Kemfit

dann suchen sie mal das gespräch mit den beamten des revieres .

Kuestenflieger  09.03.2016, 11:37
@Gerhart

das sind ja auch zivilisten- nur in uniform .   humanes handeln ist immer noch erlaubt in deutschland   :-))

bwhoch2  10.03.2016, 10:32
@Kuestenflieger

Sich um die Nutzung eines Privatparkplatzes zu kümmern, ist eindeutig außerhalb der Kompetenzen der Polizei. Das nichts mit humanem Handeln zu tun. Nicht nur, dass die Polizei besseres zu tun hat, sie darf sich nicht in für sie unklare zivilrechtliche Regelungen für die Benutzung privater Parkplätze einmischen.

Vielen Dank für die Antworten. Das Problem ist halt das deutsches Recht mal ganz schnell nach hinten losgehen kann.

Ich habe die Leute auch schon angesprochen und so dreißte Antworten wie ich habe das Nummernschild nicht gesehen ( es hängt auf Augenhöhe wenn man einparkt ) regen mich auf.

Ich möchte nach der ersten Abmahnung
der Leute gerne mit einem Unterlassungsschreiben vom Anwalt reagieren,
für mich ist das kostenlos und der Abgemahnte zahlt. Außer er kann beweisen das er zu Recht dort geparkt hat bleibe ich auf den kosten sitzen.

Die Parkplätze sind auch nicht schriftlich Fest zugeteilt.
Der Hausmeister hat nur gesagt wir können uns einen aussuchen und ein Nummernschild dranhängen. Aber da wollte ich noch mit dem Vermieter in Kontakt treten ob man einen feste Parkplatzzuweisung machen kann.

ChristianLE  09.03.2016, 10:30

Aber da wollte ich noch mit dem Vermieter in Kontakt treten ob man einen feste Parkplatzzuweisung machen kann.

Das solltest Du zwingend tun, bevor Du weitere Schritte veranlasst.

Bevor Du rechtlich gegen jemanden vorgehen kannst, muss der Besitz an genau diesem Stellplatz eindeutig und nachweislich zugeordnet sein.