Mieterhöhung rückwirkend möglich? Mietvertrag Mieterhöhung an Verbraucherpreisindex gekoppelt
Wir wohnen seit 2005 in einem EFH. Der Vermieter hat uns nun einen Brief geschickt, in dem er um Nachzahlung von Feb 2011 bis heute bittet, weil im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Mieterhöhung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist und der ist seit 2007 um etwa 5 % gestiegen. Diese 5 % schlägt er nun dem Mietpreis auf. Un der teilte uns den neuen Mietpreis ab Feb 2012 mit, den wir mit sofortiger Wirkung zu zahlen haben. Ist das gestattet? Darf ein Vermieter rückwirkend für 1 Jahre eine Mieterhöhung verlangen und die Miete mit sofortiger Wirkung um 5 erhöhen, wenn im Mietvertrag die Klausel steht, dass der Mietpreis an den Verbraucherindex gekoppelt ist? Vielen Dank für eine Antwort
4 Antworten
Der Vermieter hat uns nun einen Brief geschickt, in dem er um Nachzahlung von Feb 2011 bis heute bittet, weil im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Mieterhöhung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist und der ist seit 2007 um etwa 5 % gestiegen
Bitten kann er.Aber er kann rückwirkend nichts verlangen!
Un der teilte uns den neuen Mietpreis ab Feb 2012 mit, den wir mit sofortiger Wirkung zu zahlen haben. Ist das gestattet?
Zahle erst ab übernächsten Monat.
wenn im Mietvertrag die Klausel steht, dass der Mietpreis an den Verbraucherindex gekoppelt ist?
Stehen kann in Verträgen viel,dennoch muss es nicht wirksam sein!
na ja, was im MV steht ist vereinbart. Und 5% sind ja nun nicht viel, wenn man bedenkt, dass bis 20% in 3 Jahren erhöht werden darf. Rückwirkend kann er keine Erhöhung verlangen und zwischen Mieterhöhungsverlangen und Zahlung müssen meines Wissens nach 2 Monate liegen. Googel mal danach. Ihr solltet ihm das dann entsprechend schriftlich mitteilen. Wenn ihr euer Einverständnis nicht gebt, kann er auf Erhöhung klagen.
rückwirkend geht gar nichts ! auch kurzfristig geht nichts ! jeder mieterhöhung muss der mieter schriftlich zustimmen ! werde mitglied im mieterverein ! die kümmern sich um alles ! sie überprüfen auch die heizkostenabrechnung usw
Rückwirkend ist eine Mieterhöhung nicht zulässig. Ab Feb. 2012 aber ist eine Mieterhöhung ggf. zulässig. Ich würde diese aber erst ab März, den übernächsten Monat anerkennen.