Mieter hat ein Fenster eingetreten, wer zahlt?

20 Antworten

Entweder § 823 BGB, sagt sinngemäß: wer Anderen WIDERRECHTLICH einen Schaden zufügt ist zum Schadensersatz verpflichtet. Gehört der Raum zur gemeinsam genutzten Mietsachsche, dann besteht keine Widerrechtlichkeit. In dem Fall ist der Mieter aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, die Mietsachsche in Stand zu halten..... Und das in dem Zustand wie er sie übernommen hat.

Wie wäre es mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und anschließender fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, sowie einem anschließenden zivilrechtlichen Verfahren wegen der Schadenersatzforderung?

Vampire321  16.07.2020, 12:40

Viel zu milde!!!

Auf dem Marktplatz an den Pranger mit dem purschen!

der soll sich das neue Fenster mit dem Vermieter teilen und gut is‘

;)

schelm1  16.07.2020, 13:03
@Vampire321

Dazu müßte er aber vorher dem Vermieter einen straffreien Tritt gestatten!

Wenn schon, dann  auch alles teilen!

Vampire321  16.07.2020, 13:18
@schelm1

Jau... am besten ins neue Fenster, das wird dann wieder geteilt *ggg*
aber - wer bekommt dann den defekten rahmen *grübel* ....

Glas kaputt? Rahmen kaputt? Reparatur mit Bauschaum? Ist das nicht eine weitere Sachbeschädigung?

Etwas mehr Informationen, was genau kaputt gegangen ist, wäre schon recht gewesen. Aber langer Rede kurzer Sinn:

War nur das Glas kaputt kann man das Glas durch einen Glaser austauschen lassen. Da die neue Glasscheibe bei dem Kellerfenster sicher nicht mehr wert ist, als die intakte alte, muss der Mieter auch die volle Reparatur zahlen.

Fenster insgesamt kaputt, also komplett neues Fenster nötig: Austausch durch ein Vergleichbares oder Besseres: Erstattet wird nur der Zeitwert, aber die Reparaturarbeiten zu 100 %, denn diese wären nicht nötig gewesen ohne den Tritt.

Hier wurde auch verglichen mit der Beschädigung eines alten oder neuen Autos. Da ist doch die Sache auch eindeutig geregelt. Entsteht durch einen Tritt am alten Auto ein Schaden, der die Reparatur nicht mehr lohnt, ermittelt ein Gutachter einen Totalschaden und der wird dann ersetzt, also gewissermaßen der Wert des Autos, der noch erzielbar gewesen wäre, wenn man es vor dem Tritt noch hätte verkaufen können.

Immerhin hättest Du nach dem Austausch ein neues Kellerfenster, das Du zwar teilweise selbst bezahlen müsstest, aber die Handwerksarbeiten gehen voll zu Lasten des Mieters. Garniert mit einer Abmahnung und dem Hinweis, dass man großzügigerweise auf eine Anzeige verzichtet hat.

Der Verursacherv muss den Zustand vor Eintreten wiederherstellen. Ein neues Fenster wäre eine Verbesserung, die er bicht leisten muss

schelm1  16.07.2020, 12:36

Man darf gespannt sein, wie eine eingetretene Scheibe durch eine alte, gleichwertige ersetzt wird.

woborexei782  16.07.2020, 13:14
@schelm1

Dafür ist der Verursacher zuständig. Wenn er freiwillig verbessert ist das sehr nett. Fordert man es ein, muss man zur Verbesserung zuzahlen.

Der Schädiger bezahlt

nennt sich Schadensersatz nach dem BGB

den würde ich im Übrigen wegen Sachbeschädigung anzeigen ....