Mietbescheinigung = Wohnberechtigungsschein?
Hallo,
Das Amt zahlt mir eine Wohnung... jetzt habe ich eine schöne gefunden wo es heißt „WBS erforderlich“... wenn mir das Amt die Wohnung zahlt, habe ich dann auch automatisch recht auf einen WBS?
3 Antworten
Hallo ,
JOBcenter als Amt mit alg 2 ja.
Arbeitsagentur mit Alg 1 nein.
Wohngeldstelle als Amt ja.
Arbeitsagentur mit Kinderzuschlag !!!( - nicht! Kindergeld) ja
Arbeitsagentur mit Kindergeld - neim
Barfögamt - ja
Jugendamt mit Alleinerziehendzuschlag - nur in Kombination mit Wohngeld oder Kinderzuschlag - ...ja
Finanzamt - nein.
Rentenkasse - Erwerbsminderungsrente -nein
Versorgungsamt - nein
Versorgungsamt bei Behinderung- manchmal.
Es gibt 150 Verschiedene Leistungen.
Kannst du höhe und exakte Art deiner Einkünfte und die Art des Amts verraten oder müssen wir jetzt raten ;9)
Lach :0)
Da das Amt dir eine Wohnung zahlt, erfüllst du in der Regel auch gleichzeitig die Voraussetzungen, einen WBS zu bekommen. Also beantrage den Schein einfach mal.
natürlich. Du ksnnst dir keine Wohnung leisten & bist auf Hilfe vom Staat angewiesen, da musst du dich an die Spielregeln halten
mietbescheinigung ist nicht das gleich me wie Wohnberechtigungsschein